Es bleibt ein Schrecken ohne Ende. Auf ihrer Konferenz am 12. Dezember haben sich die Ministerpräsidenten darauf geeinigt, daß der Rundfunkbeitrag zum Beginn der neuen Beitragsperiode am 1. Januar nicht steigen soll. ARD und ZDF sollen stattdessen erst einmal zwei Jahre lang auf Rücklagen von etwa einer Milliarde Euro zurückgreifen und sparen. „Nach umfangreichen Diskussionen unter den Ländern bleiben die Beiträge für Bürgerinnen und Bürger und Betriebe stabil. Das ist gut“, sagte Brandenburgs frisch wiedergewählter Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD).
Doch diese reichlich optimistische wie verfrühte Aussage ist Augenwischerei. Denn die öffentlich-rechtlichen Sender klagen bereits vor dem Bundesverfassungsgericht auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlene Erhöhung um 58 Cent pro Monat (JF 49/24). Und sehr wahrscheinlich werden ARD und ZDF wie 2021 in Karlsruhe siegen, so daß die Teuerung für die Bürger lediglich mit Verspätung kommt.
Einige Länder drohen, das neue Verfahren zu blockieren
Ebenfalls bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) beschlossen wurde das geplante neue Festlegungsverfahren für die Zwangsabgabe, das ab 2027 greifen soll. Ein vorgesehenes gestaffeltes Widerspruchsmodell reduziert dann die Macht der Länderparlamente und ihrer Oppositionsparteien, so daß künftig nicht mehr alle 16 Parlamente zustimmen müssen und Blockademöglichkeiten reduziert werden. Ein klares Entgegenkommen an den ÖRR, verbunden mit der Hoffnung, deren Verantwortliche überlegen sich den Schritt zu den Verfassungsrichtern vielleicht noch einmal, und nach der zweijährigen Übergangszeit ermittelt die KEF eine neue Empfehlung für die Jahre 2027 bis 2030, bei der dann das neuartige Festlegungsmodell zum Einsatz kommt.
Und einige Länder drohen sogar: Bayern und Sachsen-Anhalt wollen laut einer hinzugefügten MPK-Protokollnotiz den Staatsvertragsentwurf zur Rundfunkfinanzierung erst „paraphieren und dem Landtag zur Anhörung zuleiten“, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerde zurücknehmen. Zudem muß der Reformstaatsvertrag zur bereits im Oktober beschlossenen Rundfunkreform zur Ratifizierung in alle 16 Landesparlamente gehen. „Alle müssen sparen, auch die Öffentlich-Rechtlichen. Daher müssen erst die Reformen umgesetzt werden, ehe schon wieder Gebühren erhöht werden“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bei der Pressekonferenz im Anschluß an die MPK.
Doch ARD und ZDF haben bereits reagiert und schnell angekündigt, ihre Beschwerde nicht zurückzuziehen. „Die ausstehende Anpassung des Rundfunkbeitrags haben die Länderchefinnen und -chefs leider nicht auf den Weg gebracht. Damit wird einmal mehr klar, daß sich die Länder nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zur Umsetzung des KEF-Vorschlags halten. Darum war es richtig, diese Frage vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen und nicht noch eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz abzuwarten“, betont ARD-Chef Kai Gniffke gegenüber dem Branchendienst DWDL. Das beschlossene umgestaltete Beitragsfestsetzungsverfahren ändere daran nichts. Somit wird die Entscheidung in Karlsruhe eine der wesentlichen Medienwegmarken des neuen Jahres. Ein entsprechender Terminplan ist noch völlig unklar. Ein Hauptsacheverfahren kann sich Wochen oder Monate hinziehen. Als Sachsen-Anhalt Ende 2020 eine Beitragserhöhung blockierte, hat es bis zur gerichtlichen Anordnung acht Monate gedauert. Wirklich geklärt ist also wieder mal gar nichts.