Festliche Beleuchtung an muslimischem Feiertag
München. Die CSU hat einen Vorstoß der Stadt München kritisiert, künftig jährlich an einem muslimischen Feiertag städtische Fassaden anzuleuchten. „Wir fühlen uns der politischen und weltanschaulichen Neutralität der Landeshauptstadt München verpflichtet“, sagte der christsoziale Stadtrat Leonhard Agerer. Sein AfD-Kollege Markus Walbrunn mahnte: „Unsere Werte und unsere Feste gehören geschützt – und nicht ersetzt!“ Zustimmung für die Ratsinitiative kam dagegen vom Münchner Muslimrat: Die Straßenbeleuchtung „zum gesegneten Monat Ramadan“ wecke „das Gefühl der Gleichberechtigung, Akzeptanz und Wertschätzung“. Zugleich mahnte der Rat, das könne „nicht über die stärker werdende Muslimfeindlichkeit in der Gesellschaft hinwegtäuschen“. Der Verwaltungs- und Personalausschuß der Landeshauptstadt hatte den Beschluß in der vergangenen Woche gefaßt, um „ein Zeichen der Sichtbarkeit muslimischen Lebens sowie gegen antimuslimischen Rassismus“ zu setzen. Er ist Teil einer breiteren Initiative zum Thema „Muslimfeindlichkeit“, die bereits vor Monaten unter anderem von SPD, Grünen und Linken angestoßen worden war. So nahm der Ausschuß auch eine Definition von „antimuslimischem Rassismus“ an. Dagegen stimmten CSU, Freie Wähler, FDP und die Bayernpartei. Die AfD ist in dem Gremium nicht vertreten. In diesem Jahr hatte bereits die Stadt Frankfurt erstmals Beleuchtung zum Ramadan aufgehängt, darunter der Schriftzug „Happy Ramadan“. Auch in Köln gab es in diesem Jahr Ramadan-Beleuchtung, allerdings privat organisiert. (ser)
Ethikrat-Mitglieder gegen Abtreibungsantrag
Berlin. Drei Mitglieder des Deutschen Ethikrates haben sich dagegen ausgesprochen, Abtreibungen noch in der laufenden Legislaturperiode zu legalisieren. Es stehe zu befürchten, „daß sich die bereits aufgebrochenen Kulturkämpfe weiter ausdehnen, und dies mitten im Wahlkampf, was einer guten Lösung noch zusätzlich entgegensteht“, kritisierten die Juristen Frauke Rostalski und Gregor Thüsing sowie der Mediziner Winfried Hardinghaus in einem Beitrag für das juristische Fachportal FAZ-Einspruch. Der Bundestag hatte Anfang Dezember in erster Lesung über eine entsprechende Gesetzesinitiative von mehr als 300 Bundestagsabgeordneten debattiert. Sie sieht vor, die von der Frau gewollte Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und für die ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft grundsätzlich zu legalisieren (JF 48/24). Die Mitglieder des Ethikrates übten auch inhaltlich Kritik: Die Gesetzesinitiative werde mit unrichtigen Behauptungen begründet. So sei es nicht richtig, daß die gegenwärtige Regelung in einem Spannungsverhältnis zum internationalen Recht stehe. Zudem sei es „starker Tobak“, daß die Antragssteller die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1993 für nicht mehr haltbar erklärten. Aus juristischer Sicht sei der Vorstoß nicht ausgewogen, sondern radikal. (ser)