„Lügen“: Correctiv verliert vor Gericht gegen Storch
BERLIN. Correctiv ist mit einer Klage gegen die Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch (AfD) gescheitert. Das Journalistenportal wollte der Politikerin verbieten, im Zusammenhang mit dem Bericht über das Potsdamer Treffen von „dreckigen Correctiv-Lügen“ zu sprechen. Doch das Landgericht Berlin wies das Anliegen nach einer mündlichen Verhandlung ab. Es ist eine von zahlreichen juristischen Niederlagen, die sich das selbsternannte „Recherchen für die Gesellschaft“-Portal seit der Veröffentlichung des Berichts im Januar abgeholt hat. Vor Gericht hatte es in einem anderen Verfahren bereits zugegeben, es sei „zutreffend“, daß „die Teilnehmer*innen nicht über eine rechts-, insbesondere grundgesetzwidrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen haben“. Die angebliche Enthüllung, die im Frühjahr Zehntausende Menschen gegen die AfD auf die Straße getrieben hatte, verlor damit ihren Kern. Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT kommentierte von Storch ihren Sieg so: „Es ist eine Schande, daß Correctiv sich erdreistet, mich wegen dieses einen Wortes aus einer Wahlkampfrede vor das Gericht zu zerren. Aber Kosten muß Correctiv nicht scheuen: Sie bekommen ja Steuermittel.“ Laut Angaben der Abgeordneten schickte das Portal gleich zwei Rechtsanwälte zur Verhandlung. Was hat aber zu der Gerichtsentscheidung geführt? Von Storchs Rechtsanwalt und Fraktionskollege Christian Wirth erklärt das auf X so: „Correctiv begibt sich auf die Ebene des politischen Meinungskampfes und betreibt eben keinen klassischen Journalismus. Das hat das Gericht genauso erkannt. Und wer sich in diesen Kampf begibt, muß auch ein bißchen härtere Aussagen ertragen. Das ist im Rahmen der Meinungsfreiheit gedeckt.“ (fh)
Getöteter Senegalese: Polizisten freigesprochen
DORTMUND. Das Landgericht Dortmund hat alle Polizisten, die im Februar 2023 wegen des Todes eines Senegalesen in Dortmund angeklagt worden waren, freigesprochen. Der 31jährige Schütze hatte geglaubt, sich in einer Notwehrsituation zu befinden, und daher keine Straftat begangen, entschied die Kammer. Auch der Dienstgruppenleiter, dem die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung vorgeworfen hatte, wurde freigesprochen. Das Gericht folgte nicht der Darstellung der Anklage, der Einsatzleiter habe zu Unrecht den Einsatz von Pfefferspray gegen den Senegalesen angeordnet und dadurch dessen Tod provoziert. Das sofortige Einschreiten des Leiters sei gerechtfertigt gewesen, um die Gefahr abzuwenden, daß sich der Migrant das Leben nehme oder Dritte gefährde. Am 8. August 2022 waren die Polizisten in Dortmund zu einem Kirchengelände gerufen worden, wo laut Anwohnern ein junger Mann mit einem Messer bewaffnet umherlaufe. Nach dem Eintreffen der Beamten soll der 16jährige Senegalese gedroht haben, sich das Messer selbst in den Bauch zu rammen. Trotz Pfeffersprayeinsatz lief der Mann mit dem Messer in der Hand auf die Polizisten zu. Auch der Einsatz von Tasern stoppte ihn nicht. Ein Polizist schoß daraufhin sechsmal mit einer Maschinenpistole auf den Migranten, der kurze Zeit später starb. Nachdem die Staatsanwaltschaft den Schützen zunächst wegen Totschlags angeklagt hatte, rückte sie davon bereits während der Verhandlung ab. Auch für drei der Kollegen, für die sie ursprünglich Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt hatte, forderte sie später Freispruch. (lb)