© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 52/24-01/25 / 20.-27. Dezember 2024

Hausdurchsuchung bei 14jährigem
Bestrafe einen, erziehe hundert
Kurt Zach

Es gibt sehr viele Methoden zur Demontage eines Rechtsstaats. Sonderstraftatbestände einzurichten und den Buchstaben des Gesetzes immer selektiver anzuwenden ist ein besonders effektiver Weg, den Deutschlands etablierte Politik und Justiz derzeit mit großer Hingabe beschreiten.

Geldstrafe wegen „Beleidigung“ und bei Nichtbezahlung Haft und Jobverlust für einen Bürger, der einer amtierenden Ministerpräsidentin vorwirft, „dummes Zeug“ zu erzählen: Das ist mehr, als mancher migrantische Vergewaltiger und Messerstecher jemals zu befürchten hat.

Erst recht jenseits jeder Verhältnismäßigkeit sind aber die Hausdurchsuchung bei einem Minderjährigen und die Beschlagnahme von Kommunikationsgeräten seiner Familie, weil der Beschuldigte eine angeblich verbotene Parole in den sozialen Medien verwendet haben soll.

Das zielt allein auf Einschüchterung, getreu dem Motto von Mao Zedong: „Bestrafe einen, erziehe hundert.“ Fragwürdiger noch als der Verfolgungseifer von privilegierten Politiker-Mimosen sind jedoch weisungsgebundene Staatsanwälte und apportierwütige Richter, die einer Exekutive im dauerhaften Verfolgungswahn die gewünschte Beute eilfertig vor die Füße legen.

Um in eine übergriffige Gesinnungsjustiz abzugleiten, bedarf es offenbar nicht erst einer totalitären Diktatur – das ist die ziemlich beunruhigende Botschaft der sich häufenden Fälle von Justizwillkür in unserem Land.