© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 51/24 / 13. Dezember 2024

Geschlechterforschung zur deutschen Besatzungszeit in Norwegen
Hegemoniale Männlichkeit

Nicht zu Unrecht stehen die als „Geschlechterforschung“ firmierenden „Gender Studies“ im Verruf, die Wissenschaft vom Nichtwissenswerten zu sein. Da diese über keine eigene Methode verfügen, sondern nur ihre speziellen Fragestellungen auf Gegenstände anwenden, die lange Domänen geistes- und sozialwissenschaftlicher Disziplinen waren, bleibt ihnen bestenfalls übrig, deren randständige Brachstreifen zu beackern. So wie Maria Fritsche (University of Science and Technology Trondheim), die sich „Aushandlungen (homo-)sexueller Identitäten vor Wehrmacht- und SS-Gerichten im besetzten Norwegen (1940–1945)“ widmet (L’Homme. Europäische Zeitschrift für Feministische Geschichtswissenschaft, 2/2024). In ihrer Studie, die lediglich auf 35 gegen Wehrmachtssoldaten und norwegische Zivilisten wegen „widernatürlicher Unzucht“ (Paragraph 175 StGB) durchgeführten Gerichtsverfahren basiert, gehe es daher nur „exemplarisch“ darum, zu zeigen, wie auch im gerichtlichen Raum „hegemoniale Männlichkeit funktioniert“. Demnach konnten Angeklagte am ehesten auf milde Strafen hoffen, die in ihrer Verteidigung die Tat als Ausnahme von heterosexuellen Männlichkeitsnormen darzustellen wußten. Härter fielen Urteile gegen jene aus, die im Erscheinungsbild dem Stereotyp des „weibischen Homosexuellen“ entsprachen. (ob)  https://lhomme.univie.ac.at/lhomme-z-f-g