Sparkurs bei Bayreuther Festspielen
BAYREUTH. Der Verwaltungsrat der Bayreuther Festspiele steht hinter den Einschnitten beim Jubiläumsprogramm 2026. Jeder wisse, daß die öffentlichen Haushalte derzeit sehr belastet seien. Die Festspiele könnten davor nicht die Augen verschließen, sagte der Chef des Gremiums, Georg von Waldenfels (80). Auch im Hinblick auf Tariferhöhungen für die Beschäftigten müßten alle Ausgaben auf den Prüfstand. Wegen der Wirtschaftskrise sei es außerordentlich schwierig, Unternehmen als Sponsoren zu gewinnen. Der ehemalige bayerische Finanzminister und CSU-Landtagsabgeordnete versicherte, daß auch das nun reduzierte Programm für 2026 dem Jubiläumsanlaß gerecht werde. Die Festspiele werden dann 150 Jahre alt, und gefeiert werden sollte eigentlich mit allen zum Bayreuther Standard-Repertoire gehörenden Opern von Richard Wagner (1813–1883) plus dem normalerweise nicht gespielten Frühwerk „Rienzi“. Insgesamt sollten also elf Opern gespielt werden. Doch dafür fehlt das Geld. Deswegen stehen nur noch sieben Opern auf dem Spielplan: eine Neuinszenierung von „Rienzi“, Wiederaufnahmen von „Der fliegende Holländer“ und „Parsifal“ sowie ein „besonderer Ring des Nibelungen“, wie Festspiel-Sprecher Hubertus Herrmann sagte. Einzelheiten nannte er nicht. Die Opern „Tannhäuser“, „Lohengrin“, „Tristan und Isolde“ sowie „Die Meistersinger von Nürnberg“ entfallen im Jubiläumsjahr. Eröffnet werden sollen die Festspiele mit Ludwig van Beethovens 9. Symphonie, die Wagner selbst im Mai 1872 im Markgräflichen Opernhaus dirigiert hatte. Bayreuths Oberbürgermeister Thomas Ebersberger (67), der zugleich Geschäftsführer der Richard-Wagner-Stiftung ist, bezeichnete die Kürzungen laut Bayreuther Tagblatt als „bedauerlich, aber notwendig“. (JF)
www.bayreuther-festspiele.de
Rheinland-Pfalz erlaubt Flußbestattungen im Rhein
MAINZ. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat eine umfassende Reform des Bestattungsgesetzes angekündigt. Wie das Gesundheitsministerium in Mainz vergangene Woche mitteilte, wurde ein entsprechender Gesetzentwurf vom Kabinett gebilligt. Danach soll in Zukunft unter anderem eine „Flußbestattung“ in den vier großen Flüssen des Landes (Rhein, Mosel, Saar, Lahn) erlaubt sein. Damit nehme Rheinland-Pfalz eine Vorreiterrolle ein, erklärte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). Bisher gebe es in Deutschland nur die Möglichkeit einer Seebestattung auf Hoher See. „Flußbestattungen“ würden bereits in den Niederlanden praktiziert, was zu einem „Bestattungstourismus“ geführt habe. Um einen solchen Tourismus in Zukunft zu vermeiden, werde Rheinland-Pfalz künftig auch das Verstreuen der Asche von Toten außerhalb von Friedhöfen zulassen. Darüber hinaus sollen Urnen auch an Privatpersonen ausgehändigt werden dürfen. Das neue Gesetz werde erlauben, einen Teil der Asche von Toten für die Herstellung eines synthetischen Diamanten zu verwenden (sogenannte „Diamantbestattung“). Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die allgemeine Sargpflicht auf Friedhöfen aufzuheben. Dadurch werde die sogenannte „Tuchbestattung“, die vor allem im Islam üblich ist, für jedermann möglich. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 in den Landtag kommen. (idea)
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