Wer das politische Geschehen regelmäßig verfolgt, dem ist die leuchtend blaue Wand mit der Aufschrift „Bundespressekonferenz“ wohlvertraut. Dreimal wöchentlich lassen sich hier bei der Regierungspressekonferenz die Sprecher von Kanzler und Ministern löchern (oder eben auch nicht). Die „BPK“, die jüngst ihr 75. Gründungjubiläum feiern durfte, ist zweifellos eine Institution – wenn auch nicht so, wie ihr Name suggeriert. Denn sie ist kein staatliches Organ, keine Bundesbehörde, sondern ein Verein von etwa 900 Hauptstadtjournalisten. Hier laden Presseleute die Regierungsvertreter ein, nicht umgekehrt (JF 2/20). Etwas jünger, nämlich 60 Jahre, ist der Komiker und Fernsehunterhalter Hans-Peter „Hape“ Kerkeling. Gegen den war vor über drei Jahrzehnten, was auch den meisten Vereinsmitgliedern unbekannt gewesen sein dürfte, ein Hausverbot in der BPK verhängt worden. Grund: Der junge Hape hatte sich – damals noch in Bonn – Zutritt in eine Regierungspressekonferenz verschafft, um dort den seinerzeitigen Regierungssprecher Hans „Johnny“ Klein (CSU) zu bitten, beim Ausfüllen der Steuererklärung zu helfen. Außerdem beschwerte sich der vermeintliche im Beisein der verdutzten echten Journalisten darüber, daß es „kein Gebäck“ gebe, „wo wir doch hier so gemütlich zusammensitzen“. Klein, der 1996 verstarb, nahm’s damals sichtlich mit Humor. Die BPK war offenbar nachtragender. Und das, obwohl ihre Satzung den heutigen – gegen die Unterwanderung durch professionelle Scherzbolde gerichteten – Passus, ihre Pressekonferenzen „dienen einer sachlichen, an Tatsachen orientierten und fairen Vermittlung von politischen Informationen“, noch gar nicht enthielt. Zu seinem 60. wurde Kerkeling nun mit der Aufhebung des Hausverbots beschenkt. Das sei jedoch keine Einladung, „nächste Woche gleich wiederzukommen“.