© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 51/24 / 13. Dezember 2024

Meldungen

Landtagswahl muß nicht wiederholt werden 

bückeburg. Die niedersächsische Landtagswahl von 2022 muß nicht wiederholt werden. Zu diesem Urteil ist am Montag der Staatsgerichtshof des Landes gekommen. Für die Richter ist der Landtag formell rechtmäßig gewählt worden, sie wiesen damit eine Klage von zwei ehemaligen FDP-Landtagsabgeordneten ab. Die Liberalen hatten den Einzug ins Hannoveraner Leineschloß verpaßt. Die früheren Abgeordneten Marco Genthe und Alexander Grafe hatten die Rechtmäßigkeit der Wahl beanstandet, da sie der AfD vorwarfen, die aussichtsreichen Plätze auf der Kandidatenliste der Partei seien gekauft worden. Die Kläger beriefen sich dabei auf Angaben des früheren AfD-Landtagsabgeordneten Christopher Emden. Der hatte seinen ehemaligen Parteifreunden vorgeworfen, Geld von ihm für einen der vorderen Listenplätze verlangt zu haben. Der Landesvorsitzende Ansgar Schledde habe damit eine „Kriegskasse“ gefüllt. Schledde hatte jüngst erfolgreich vor Gericht gegen diese Aussage geklagt. Die Richter in Bückeburg schlossen zwar nicht aus, daß es „möglicherweise satzungswidrig“ schwarze Kassen gegeben haben könnte. Es gebe aber keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, daß sie von AfD-Politikern genutzt wurden, um sich einen Kandidatenstatus zu erkaufen. Zudem könnten Verstöße „‘nur’ gegen eine Parteisatzung“ eine erfolgreiche Wahlanfechtung nicht begründen. Der AfD-Landesvorsitzende zeigte sich zufrieden. „Nach mehr als zwei Jahren Schmutzkampagne“ habe der Staatsgerichtshof „einen Schlußstrich gezogen“, sagte Schledde. Niedersachsens AfD-Fraktionsvorsitzender Klaus Wichmann nannte das Urteil „erwartbar“, da schon „Landeswahlleiterin und Wahlprüfungsausschuß zum gleichen Schluß gekommen waren“. (sv)




Querelen: Hessische Grünen-Chefin tritt zurück 

WIESBADEN. Die Co-Vorsitzende der hessischen Grünen, Kathrin Anders, ist von ihrem Posten zurückgetreten. Am Montag gab Anders in einem Schreiben an Parteimitglieder ihre Entscheidung „mit sofortiger Wirkung“ bekannt. Sie habe in den vergangenen Wochen erkannt, „daß innerhalb unserer Partei Strukturen existieren, die nicht immer den Prinzipien von Toleranz, Offenheit und Respekt entsprechen“, heißt es in dem Schreiben, das dem Spiegel vorliegt. Hintergrund ist ein seit mehreren Wochen andauernder Streit um zwei Auslandsreisen des grünen Co-Landeschefs Andreas Ewald. Der war im April dieses Jahres auf Einladung einer Lobbyorganisation für deutsch-israelische Beziehungen in das nahöstliche Land geflogen. Im Juli flog er für drei Wochen auf Einladung des US-Konsulats in die Vereinigten Staaten. Nach der zweiten Reise nutzte der Grünen-Politiker das Angebot des Veranstalters, zwei Wochen Privaturlaub in den USA dranzuhängen. Dies hätte, so Kritiker, als Parteispende deklariert werden müssen, sofern sie nicht von Ewald privat oder aus der Parteikasse finanziert wurden. Die hessische Landesgeschäftsstelle und die Landesschatzmeisterin der Grünen sehen das anders. Ewalds Reisen seien zwar vom Landesverband abgesegnet worden, jedoch nicht dienstlicher Natur gewesen. Der hessische Grünen-Chef habe daher weder Spesenabrechnungen bei seinem Landesverband eingereicht, noch habe er Interviews zu der Reise gegeben. Anders widerspricht dem entschieden: „Andreas Ewald hat diese Reisen als Landesvorsitzender absolviert. Sie nun als Privatsache abzutun, ist grotesk und widerspricht den Tatsachen.“ (st)