BND-Chef Kahl warnt vor russischer Einmischung
BERLIN. Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Bruno Kahl, hat vor einer Einflußnahme Rußlands auf die anstehende Bundestagswahl gewarnt: Dies habe es bereits bei vergangenen Wahlen gegeben, sagte er vergangene Woche bei einer Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik. Dabei sei keine Beeinträchtigung des konkreten Wahlvorgangs zu beobachten gewesen. „Aber was wir sehr wohl gesehen haben, ist eine Beteiligung Rußlands am Meinungskampf.“ Moskau analysiere Konflikte und heize gesellschaftliche Spaltungsprozesse an. Kahl fügte hinzu, sowohl auf der linken als auch auf der rechten Seite des politischen Spektrums werde teils naiv „einfach das nachgeplappert, was aus Moskau vorgegeben wird“. Allgemein warnte der Chef des Auslandsgeheimdienstes vor einer „weiteren Eskalation“ hybrider Maßnahmen durch Rußland. Die hätten „ein bisher unbekanntes hohes Niveau erreicht“: Rußland werde das gesamte Potential an hybriden Maßnahmen ausschöpfen, um die Handlungsfähigkeit von Staat und Gesellschaft in Europa und in Deutschland zu untergraben (JF 39/24). Damit steige das Risiko, „daß sich irgendwann die Frage eines Nato-Bündnisfalls stellt“, mahnte der Nachrichtendienstler. (ser)
Ex-Abgeordneter behält Pensionsansprüche
leipzig. Der frühere Bundestagsabgeordnete Jens Maier (AfD) behält seine Pensionsansprüche als Richter und wird nicht komplett aus dem Justizdienst des Freistaats Sachsen entfernt. Das hat das zuständige Richterdienstgericht in Leipzig entschieden. Die Vorsitzende Richterin wies die Disziplinarklage des sächsischen Justizministeriums damit als unbegründet ab. Die aus dem Ressort der Ministerin Katja Meier (Grüne) vorgebrachten Anschuldigungen gegen Maier seien nur teilweise bestätigt worden. Dabei ging es unter anderem um einen gegen die ZDF-Moderatorin Marietta Slomka gerichteten Facebook-Post. Es konnte nicht nachgewiesen werden, daß er von Maier stammte. Doch auch wenn Maier dies eigenhändig veröffentlicht hätte, erklärte sein Anwalt Jochen Lober, hätte das innerhalb einer engen Frist geahndet werden müssen „und dann nur für einen Verweis getaugt“. Und genau diese „gelbe Karte“ habe die Dienstherrin nicht gezogen. Mit der Klage, die darauf abzielte, Maier das Ruhegeld und damit die Existenzgrundlagen zu entziehen, habe man den unliebsamen Richter „fertigmachen“ wollen, ist sich dessen Anwalt sicher. Der AfD-Mann saß von 2017 bis 2021 im Bundesttag. Weil er 2021 den Wiedereinzug verpaßt hatte, kehrte er zunächst in den Justizdienst in Sachsen zurück. Nach einem ersten Verfahren vor dem Dienstgericht war Maier im Dezember 2022 vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. Begründet wurde dies mit als rassistisch und abwertend klassifizierten Äußerungen Maiers unter anderem in sozialen Medien. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte im Oktober 2023 die Entscheidung. Maier biete keine Gewähr mehr, „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“, hieß es zur Begründung. Maiers Anwalt Lober kritisierte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT auch das sächsische Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst. Damit habe man eine „Lex Maier“ geschaffen. Offiziell richte es sich zwar gegen Extremismus im allgemeinen, es liege aber auf der Hand, daß es in erster Linie auf Beamte mit AfD-Parteibuch abziele. (gh)