© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 49/24 / 29. November 2024

Meldungen

Millionenbeute bei Überfall auf Kunstmuseum 

PARIS Eine bewaffnete Bande hat ein millionenschweres Meisterwerk der sakralen Goldschmiedekunst aus einem Museum für religiöse Kunst in der zentralfranzösischen Stadt Paray-le-Monial (Département Saône-et-Loire) gestohlen. Die Täter kamen vergangenen Donnerstag am hellichten Tag auf Motorrädern, stürmten in das Hieron-Museum, gaben mehrere Schüsse ab und durchsägten das Panzerglas, hinter dem sich die drei Meter hohe Plastik „Via Vitae“ befand. Sie stammt von dem Pariser Goldschmiedekünstler Joseph Chaumet aus dem Jahr 1904 und zeigt Szenen aus dem Leben Jesu. Das Werk zählt zum nationalen Kulturerbe Frankreichs. Es soll einen Schätzwert von fünf bis sieben Millionen Euro haben. Der lokale Bürgermeister Jean-Marc Nesme sprach nach Angaben französischer Medien von einem „großen Verlust für das nationale Erbe“. Zur Beute der Täter gehören außerdem mehrere kleine Statuen aus Gold und Elfenbein sowie Dekorationen mit Smaragden. Zum Zeitpunkt des Überfalls waren noch etwa 20 Besucher in dem Museum; verletzt wurde niemand. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen bewaffneten Banden-Diebstahls. (JF)

Foto: Kunstraub: Gestohlenes Sakralwerk mit Szenen aus dem Leben Jesu

 www.musee-hieron.fr



Stadt Köln erlaubt Muezzin-Ruf unbefristet 

KÖLN. Von der Kölner Zentralmoschee der Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religion (Ditib) darf auch in Zukunft der Muezzin per Lautsprecher zum Gebet rufen. Das geht aus einer Mitteilung der Kölner Stadtverwaltung in der vergangenen Woche  hervor. Hintergrund: Die Stadt Köln hatte die Erlaubnis 2022 im Rahmen eines Modellversuchs erteilt. Er war ursprünglich auf zwei Jahre befristet. Für den Muezzin-Ruf gelten Auflagen: So darf er nicht länger als fünf Minuten dauern und eine bestimmte Lautstärke nicht überschreiten. Er darf nur freitags zwischen 12 und 15 Uhr einmalig ohne erneute Wiederholung durchgeführt werden. Nach Ablauf des Probezeitraums von zwei Jahren lägen der Verwaltung keine Hinweise auf Verstöße gegen die Auflagen vor, erklärte die Stadtverwaltung. Deshalb sei die Vereinbarung mit der Moscheegemeinde für die Erlaubnis des Rufs unbefristet verlängert worden. Die Auflagen gelten weiterhin. Auch die Reaktionen aus der Bevölkerung hätten schon wenige Wochen nach dem ersten Muezzin-Ruf im Oktober 2022 deutlich abgenommen. Weiter heißt es in der Mitteilung, andere Kölner Moscheegemeinden hätten bisher kein Interesse an einer Erlaubnis für einen Muezzin-Ruf gezeigt. (idea/JF)



Sprachpranger

Gemeinsam für DIVERSITY: Zusammen. Wachsen.

Motto der diesjährigen „Leitkonferenz für Vielfalt in der Arbeitswelt“, veranstaltet vom 2006 gegründeten Verein „Charta der Vielfalt“, einer „Arbeitgebendeninitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen“