© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 49/24 / 29. November 2024

Meldungen

Kirmes-Mord: Mainz will Nato-Abkommen prüfen 

Mainz. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) hat angekündigt, die Landesregierung werde das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut überprüfen lassen. Mit diesem Abkommen verzichtet Deutschland darauf, von amerikanischen Soldaten auf deutschem Boden begangene Straftaten selbst juristisch zu verfolgen, obwohl das 1951 erlassene Nato-Truppenstatut grundsätzlich dem jeweiligen Stationierungsstaat das Vorrecht zur Strafverfolgung einräumt (JF 42/24).  Hintergrund ist der Freispruch eines GI durch das Militärgericht auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Spangdahlem (JF 43/24). Man werde „die Strafverfolgung im konkreten Verfahren zum Anlaß nehmen, etwaigen Handlungsbedarf im Hinblick auf die Durchführung des Nato-Truppenstatuts und des Zusatzabkommens zu prüfen“, teilte das Mainzer Justizministerium auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Andreas Hartenfels (fraktionslos) mit. Mitte Oktober hatten die Geschworenen den US-Luftwaffensoldaten Grant Harrison mangels Beweisen vom Vorwurf freigesprochen, bei einer Auseinandersetzung auf einer Kirmes in Wittlich einen 28jährigen Deutschen erstochen zu haben. Ein Geständnis des Amerikaners gegenüber der deutschen Polizei war im Prozeß nicht zugelassen worden, da es nach Ansicht der Richterin nicht freiwillig zustande kam. Der Verzicht einer deutschen Strafverfolgung kann innerhalb von drei Wochen zurückgenommen werden, „wenn im Einzelfall wesentliche Belange der deutschen Rechtspflege die Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit erfordern“, teilte das Mainzer Ministerium mit. Unterdessen demonstrierten am vergangenen Sonntag etwa 200 Bürger friedlich vor dem US-Stützpunkt gegen den Freispruch. (pf)




Moschee in Köln: Muezzin darf weiter öffentlich rufen 

Köln. Der innerhalb eines Modellprojekts an der Kölner Ditib-Zentralmoschee erlaubte öffentliche Muezzin-Ruf darf künftig weiter erschallen. Nach Ablauf des Evaluierungszeitraums von zwei Jahren gebe es keine Hinweise auf Verstöße der Moscheegemeinde gegen die vereinbarten Auflagen, hieß es in einer Mitteilung der Stadt. Daher werde der geschlossene Vertrag unbefristet verlängert. Das Projekt stieß anfangs auf heftigen Gegenwind. Anrainer sorgten sich um Lärmbelästigung, weshalb die Moscheegemeinde sich dazu verpflichtete, eine festgelegte Lautstärkegrenze von 60 Dezibel einzuhalten. Zudem müssen Anwohner mit Flugblättern über den Muezzinruf informiert werden. Doch in den Augen von Experten geht die Debatte weit über Lärmbelästigung hinaus. So warf vor zwei Jahren der Islamismus- und Integrationsexperte Ahmad Mansour der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) Naivität wegen ihrer Erlaubnis des öffentlichen Muezzin-Rufs vor. Diesen nur in den Kontext der Religionsfreiheit zu stellen, sei „sträflich naiv“, handle es sich doch in Wahrheit vielmehr um eine „Machtdemonstration des politischen Islam“. Auch der ehemalige Präsident des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, kritisierte das Modellprojekt zur Einführung des Muezzinrufes in Köln. Er wertete gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger die Entscheidung als einen „politischen Triumph ersten Ranges“ für den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Das Fazit des Integrationsrats der Domstadt geht auf all diese Bedenken nicht ein: Die Moscheegemeinde habe über den Pilotzeitraum alle Auflagen eingehalten, und die kritischen Stimmen seien schnell verstummt. (rr)