„Potsdamer Treffen“: SWR unterliegt vor Gericht
HAMBURG/STUTTGART. Das Landgericht Hamburg hat einen Bericht des SWR im Zusammenhang mit dem sogenannten Potsdamer Treffen verboten. Den Beitrag verbreitete die ARD-Anstalt dreieinhalb Wochen, nachdem die Correctiv-Räuberpistole eine beispiellose Empörungswelle ausgelöst hatte. Der Gerichtsbeschluß liegt der JF vor. Es war der 4. Februar, jene Zeit, als Medien, Bundesregierung, CDU, CSU und linke „Zivilgesellschaft“ Zehntausende mobilisierten, um gegen angeblich geplante Massendeportationen auch deutscher Staatsbürger auf die Straßen zu gehen. Daß die Potsdamer Teilnehmer solche Pläne niemals besprochen haben, ist inzwischen zahlreiche Male gerichtlich festgestellt worden. Doch damals ging der öffentlich-rechtliche Sender weit über die bis dahin kursierenden Lügen hinaus. Er unterstellte, nicht nur Deutsche mit Migrationshintergrund, sondern auch solche, die sich für Migranten einsetzten, sollten nach Afrika abgeschoben werden. Er vermeldete zudem, dies sollte durchgeführt werden, wenn die AfD an der Regierung beteiligt werde. Diese Unwahrheiten hatte nicht einmal Correctiv aufgestellt oder suggeriert. Zum aktuellen Beschluß sagte Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker der JUNGEN FREIHEIT: „Auch der SWR hat die irreführenden Wertungen des Correctiv-Berichts mißverstanden und sich dadurch zu einer Falschberichterstattung verleiten lassen.“ Obwohl seit dem Correctiv-Bericht 25 Tage ins Land gegangen waren, hat der SWR, wie Brennecke kritisiert, „vor der Veröffentlichung der Falschbehauptungen keinerlei Nachrecherchen zu den irreführenden Wertungen Correctivs vorgenommen“. Nach einer Abmahnung habe der Sender den Bericht zwar angepaßt: In der dazugehörigen Erläuterung habe der Sender aber den Grund dafür „zu verschleiern“ versucht. Der Medienanwalt: „Anstatt dem Leser mitzuteilen, daß und was er falsch berichtet hat sowie was korrigiert wurde, spricht der SWR irreführend von ‘mißbräuchlichen Formulierungen’, die man ‘präzisiert’ habe.“ Eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, hatte der SWR bis zuletzt abgelehnt. Dazu verdonnerte ihn nun das Landgericht Hamburg. Die Begründung läßt aufhorchen: Denn die Richter sehen eine „Wiederholungsgefahr“ vorliegen. (fh)
Schweiz: SRG kündigt Reformen an
BERN. Die neue Generaldirektorin der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR), Susanne Wille, hat „unternehmensweite“ Reformen angekündigt. Die Transformation sei die größte Veränderung in der Geschichte der SRG. Grund sind unter anderem weniger Einnahmen aus der schrittweise gesenkten Medienabgabe und rückläufige Werbegewinne bei gleichzeitig steigenden Preisen. Das Budget werde daher um etwa 17 Prozent sinken, so daß die SRG bis 2029 rund 270 Millionen Franken (286 Euro) einsparen muß. (gb)
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