© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 47/24 / 15. November 2024

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Wanderwitz drückt bei AfD-Verbot aufs Tempo

BERLIN. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz hat Tempo beim Verbot der AfD gefordert. „Wir haben nach wie vor das Ziel, in dieser Legislaturperiode den Antrag einzubringen und abzustimmen und damit das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht in Gang zu bringen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Es müsse nun „schnell gehen“. Den von ihm initiierten fraktionsübergreifenden Verbotsantrag müssen mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestags, also 37 Abgeordnete einbringen. Weite Teile der Politik, darunter Kanzler Olaf Scholz (SPD) sowie die beiden Spitzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sehen das Vorhaben allerdings kritisch. Die Grünen sprachen sich dafür aus, mit einem juristischen Gutachten zunächst zu prüfen, wie aussichtsreich ein Verbotsantrag wäre. (zit)




Fernmeldeüberwachung in Teilen verfassungswidrig 

KARLSRUHE. Die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) zur Strategischen Inland-Ausland-Fernmeldeüberwachung sind teilweise verfassungswidrig. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts vergangene Woche und gab damit der Beschwerde eines Rechtsanwalts sowie einer Nichtregierungsorganisation statt. Demnach sind die Befugnisse des BND nicht vereinbar mit dem im Grundgesetz garantierten Briefgeheimnis. Die Karlsruher Richter argumentierten, daß das Grundgesetz dem BND unter Bedingungen erlaube, Inland-Ausland-Kommunikation zu überwachen. Dies diene der Aufklärung und Abwehr von internationalen Cybergefahren. Jedoch bedürfe es einer verhältnismäßigen Ausgestaltung, die im vorliegenden Gesetz nicht gegeben sei. Konkret bemängelte das Bundesverfassungsgericht den mangelnden Schutz privater Kommunikation ausländischer Personen im Ausland. Ebenso sei die unabhängige Kontrolle durch die G10-Kommission unzureichend ausgestaltet. Diese fünfköpfige Gruppe entscheidet über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher Eingriffe der deutschen Nachrichtendienste in das Briefgeheimnis. Ernannt werden die Mitglieder durch den Bundestag. Hier müsse der Gesetzgeber höhere Anforderungen für die Freigabe setzen. Denn Betroffene haben nur begrenzte Rechtsschutzmittel gegen eine Überwachung, zumal sie keine Auskunft darüber erhalten. Daher müsse die G10-Kommission eine „fachlich kompetente, professionalisierte gerichtsähnliche Kontrolle“ sicherstellen. Dazu sollen die Mitglieder hauptamtlich beschäftigt werden. Zudem kritisierten die Richter, daß die Aufbewahrungsfrist des Überwachungsprotokolls zu kurz ist. Das Protokoll soll zur Datenschutzkontrolle aufbewahrt werden. Im Gesetz ist dafür ein Jahr angesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht ist das zu kurz. Weiter müsse geklärt werden, wie mit Inland-Ausland-Kommunikation zwischen deutschen Staatsbürgern umgegangen wird. Die Karlsruher Richter setzten dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2026, um eine neue Regelung zu finden. (sv)