Wer aus Deutschland abgeschoben wird – in diesem Jahr bisher 14.718 Ausländer –, wird mit einer Wiedereinreisesperre belegt. Sie soll verhindern, daß die Person ohne Erlaubnis erneut nach Deutschland einreist. In der Praxis erweist sich das allerdings als wenig effektiv, denn in den ersten neun Monaten erfaßten die Behörden mindestens 4.614 Ausländer, die trotz Sperre wieder in Deutschland auftauchten. Dies gab die Bundesregierung auf eine Anfrage des fraktionslosen Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich bekannt. Dabei wirkt das Wort „mindestens“ gleich doppelt. Einerseits handelt es sich lediglich um bekannte Wiedereinreisen. Eine Dunkelziffer gab die Bundesregierung in ihrer Antwort an Helferich nicht an.
Andererseits weist sie auf ein wichtiges Detail hin: „Einreise- und Aufenthaltsverbote werden mit Ablauf der Sperrfrist zur Einreise oder bei Aufhebung durch die zuständige Ausländerbehörde aus dem Ausländerzentralregister gelöscht. Personen, die im Laufe des Jahres zwar während einer Sperrfrist erneut eingereist sind, bei denen die Sperrfrist aber vor dem Auswertungsstichtag abgelaufen ist, können nicht mehr rückwirkend ermittelt werden.“ Die Daten sind also unvollständig, weil sie gelöscht werden. Somit kann die Bundesregierung das Ausmaß der illegalen Wiedereinreisen nicht statistisch widerspiegeln.
Gelöschte Daten verhindern vollständige Erfassung
Von den 4.614 Ausländern, die trotz Sperre wieder einreisten – im übrigen ein Drittel aller Abgeschobenen insgesamt –, kommt jeder zehnte aus Afghanistan. 443 Afghanen wurden von den Polizeibehörden aufgegriffen. Darauf folgen Staatsangehörige aus Moldau (431), Syrien (385) und Serbien (304). Helferich zeigte sich gegenüber der JUNGEN FREIHEIT entsetzt. „Jede Law-and-order-Rhetorik der Etablierten wird zur Farce“, kommentiert er mit Blick auf die beinahe 5.000 Abgeschobenen, die trotz Einreisesperre wieder eingereist sind. Er verwies auf Erkenntnisse im Umgang mit Clan-Kriminellen. In Nordrhein-Westfalen stellte das Landeskriminalamt unlängst fest, daß „generalpräventive und kriminalitätsbegrenzende Wirkungen“ gegenüber Clans „in erster Linie aufenthaltsbeendende Maßnahmen haben“ dürften. Die hohe Zahl der Wiedereinreisen konterkariere diese Erkenntnisse, ist der Bundestagsabgeordnete überzeugt.