© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 46/24 / 08. November 2024

Massenhaft Rechtsverstöße
Versandhandel: EU-Kommission geht gegen AliExpress und Temu vor
Christian Schreiber

AliExpress, Shein und Temu sind für viele eine Billigalternative zu Amazon, Ebay oder Otto. Doch die Verkaufsbörsen aus China sind im Visier der westlichen Konkurrenz und der Politik. Die EU-Kommission ordnete schon eine Prüfung an, ob AliExpress die Vorgaben des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) erfüllt: „Beim DSA geht es nicht nur um Haßrede, Desinformation und Einschüchterung im Internet. Er soll auch dafür sorgen, daß illegale oder unsichere Produkte von E-Commerce-Plattformen entfernt werden, die sich an Käufer in der EU richten“, erklärte der scheidende EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton.

Mit über 100 Millionen Nutzern in der EU müsse sich die Handelsplattform der Alibaba Group an alle DSA-Vorgaben halten und „angemessen gegen die Verbreitung von Waren vorgehen, die die Gesundheit von Verbrauchern und Minderjährigen gefährden“. Die 2010 gegründete Plattform vermittelt Billgprodukte von chinesischen Firmen vorwiegend in die USA und nach Europa. Das Konzept sieht vor, die Produkte nur zum Verkauf anzubieten – Nachhaltigkeit, Arbeitsbedingungen und Lieferketten sind egal.

Geschickt die Algorithmen der Sozialen Netzwerke genutzt

Temu nutzt geschickt die Algorithmen der Sozialen Netzwerke, um dort Werbung zu plazieren. Laut einer Umfrage des Kölner Handelsinstituts IFH kam die Tochter der Shanghaier PDD Holding im Februar in Deutschland auf 29,1 Millionen Seitenbesuche und damit auf Platz drei hinter Amazon und Otto. Mit Spielen, Glücksrädern und Rabatten animiert Temu seine Kunden immer wieder zu neuen Käufen. In seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen weist Temu darauf hin, daß man nicht für Qualität, Sicherheit oder Eignung der Produkte garantiere. Temu ist ein Zwischenhändler, und die Waren sind oft so billig, daß enttäuschte Käufer auf Mahnungen verzichten.

Und wer sendet schon einen Fünf-Euro-Artikel zurück nach China? Ähnliche Erfahrungen gibt es auch bei Shein, die sich auf den Textilvertrieb aus Asien spezialisiert hat. Auf der Bewertungsseite Trustpilot wird die deutsche Shein-Seite von Kunden mit 1,8 von fünf Sternen bewertet – meist werden die schlechte Qualität und Lieferschwierigkeiten bemängelt. Doch die Hersteller aus Asien haben beim Verkauf über die Plattformen einen Wettbewerbsvorteil: Sie müssen wegen des ursprünglich vor hundert Jahren geschlossenen Weltpostvertrags für kleine Pakete, die per Luftpost verschickt werden und einen Wert von 150 Euro nicht überschreiten, keinen Zoll bezahlen.

Um dies auch bei teureren Bestellungen zu vermeiden, verpacken Händler ihre Ware stückweise. Wirtschaftsminister Robert Habeck forderte die EU-Kommission unlängst auf, dagegen vorzugehen. Die betroffenen Firmen reagieren bislang gelassen: „Unser Geschäftsmodell basiert nicht auf Zollvorteilen“, erklärte Shein-Chef Donald Tang im Handelsblatt. Wenn sich das Zollgesetz ändere, werde man dies natürlich umsetzen. Tang widersprach auch dem Vorwurf, daß viele Sendungen falsch deklariert seien, um die 150-Euro-Grenze einzuhalten. Man arbeite auch daran, den Zollbehörden die nötigen Informationen bereitzustellen, bevor die Pakete am Flughafen ankommen: „Wenn die Behörden das von uns möchten, würden wir es tun. Wir wollen das Problem proaktiv lösen“, so der frühere Manager der US-Bank Bear Stearns.

Doch der Druck wächst. Zusammen mit weiteren EU-Staaten setzt Deutschland auf härtere Strafen bei Regelverstößen. Man verlangt ein Ende des „unfairen Wettbewerbs“ durch einen Zwölf-Punkte-Plan, der Stichproben der Marktplätze vorsieht und die Plattformen haftbar macht. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert wenigstens gleiche Voraussetzungen: „Die massenhaften Rechtsverstöße vieler Händler aus Fernost, die über die Plattform Temu verkaufen, dürfen nicht hingenommen werden“, mahnte Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die US-Regierung hat ihre hohe 800-Dollar-Freigrenze für Pakete schon eingeschränkt: „Zu lange haben chinesische E-Commerce-Plattformen die Zölle umgangen, indem sie die De-minimis-Ausnahme mißbraucht haben“, so Handelsministerin Gina Raimondo.

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