Asylbewerber sollen 2025 weniger Geld bekommen
BERLIN. Asylbewerber müssen im kommenden Jahr mit weniger Geld auskommen. Die monatlichen Bedarfssätze sinken – je nach Familienstand und Wohnsituation – um 13 bis 19 Euro, wie aus einer Veröffentlichung der Bedarfssätze im Bundesgesetzblatt hervorgeht. Ein alleinstehender Asylsuchender, der in einer eigenen Wohnung lebt, bekommt künftig 441 statt 460 Euro. Hinzu kommen Zahlungen etwa für die Miete, Heizung und Strom, die in der Regel ebenfalls von den Ämtern übernommen werden. Die Asylleistungen waren erst im Jahr zuvor um rund 12 Prozent überdurchschnittlich stark angehoben worden. Hintergrund ist die Koppelung der Beiträge an die jährliche Entwicklung der Inflation und der Nettolöhne. Eigentlich müßten auch die Sätze für Bürgergeldempfänger entsprechend sinken. Allerdings sind diese durch eine Sonderregelung davon ausgenommen. Im Gegenzug kündigte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dafür eine Nullrunde für das kommende Jahr an. In Deutschland profitieren mehr als eine halbe Million Ausländer vom Asylbewerberleistungsgesetz. Die Kosten dafür beliefen sich 2023 auf 6,3 Milliarden Euro. Scharfe Kritik an den Kürzungen kam bereits im Vorfeld von den Asyllobbyisten von „Pro Asyl“: Mit der Minusrunde für Geflüchtete setzten „Bund und Länder ihre antisoziale Politik auf dem Rücken der Allerschwächsten fort“. (ho)
Personenschutz für neun Bundestagsabgeordnete
BERLIN. Insgesamt neun Abgeordnete des Bundestages erhalten derzeit Personenschutz des Bundeskriminalamtes (BKA). Dabei handelt es sich um drei Abgeordnete der AfD, zwei des BSW sowie jeweils einen Abgeordneten von SPD, CDU, Grünen sowie der Linkspartei. Bei der AfD sind das nach JF-Informationen die Fraktionsvorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel sowie Fraktionsvize Beatrix von Storch, die in der Vergangenheit bereits von einem gewaltbereiten Linksextremisten attackiert wurde, der später für das regierungsnahe Correctiv-Portal arbeitete. Auch auf Chrupalla fand bereits ein Anschlag statt. Bei der SPD ist Bundestagspräsidentin Bärbel Bas betroffen, wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion antwortete. Das heißt, daß die drei AfD-Politiker gefährdeter sind als etwa der Fraktionsvorsitzende der SPD, Rolf Mützenich. Ebenfalls unter BKA-Schutz stehen 17 Mitglieder der Bundesregierung, die zum Teil ebenfalls im Bundestag sitzen. Davon gehören acht der SPD an, fünf den Grünen sowie vier der FDP. Zudem führten die Sicherheitsbehörden „218 materielle Objektberatungen“ durch. Damit gemeint ist eine Begutachtung und Prüfung der Sicherheitsvorkehrungen von Wohn- und Dienstgebäuden der Abgeordneten. In der vergangenen Legislaturperiode gab es 258 solcher Prüfungen. Insgesamt beschäftigt das BKA 633 Mitarbeiter in der „Abteilung Sicherheitsgruppe“. Die Zahl soll in den kommenden Jahren weiter steigen. Diese werden speziell geschult. Die Entscheidung, welche Politiker einen besonderen BKA-Schutzstatus erhalten, bemißt sich unter anderem daran, wie oft es zu konkreten Straftaten gegen Politiker kommt. „Weiterhin richtet sich dabei die Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen der Sicherungsgruppe des BKA nach der individuellen Gefährdung, welche unterschiedlich ausgeprägt sein kann und im Einzelfall geprüft wird.“ Gefährdete Landtagsabgeordnete, wie etwa der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke, werden von den Landeskriminalämtern mit Personenschutz ausgestattet. (ho)