Farbanschlag auf Haus der Urburschenschaft
JENA. Mutmaßliche Linksextremisten haben in der Nacht zum Donnerstag vergangener Woche einen Farbanschlag auf die Jenaer Burschenschaft „Arminia auf dem Burgkeller“ verübt. Gegen 2 Uhr wurde das Verbindungshaus „Grüne Tanne“ mit schwarzer Farbe besprüht, ein Wappen in den Farben der Verbindung wurde ebenfalls getroffen. Die Polizei Jena nahm die Ermittlungen auf. Die Studentenverbindung sprach gegenüber der JUNGEN FREIHEIT von einem Sachschaden in Höhe von 50.000 bis 60.000 Euro. Die Polizei schätzte den Schaden gegenüber der JF hingegen auf „mindestens 5.000 Euro“. Derzeit gehen die Ermittler von einem „politischen Tatmotiv“ aus. Potentielle Täter konnten bislang nicht ausgemacht werden. Eine Fahndung verlief bisher ergebnislos. Der Pressesprecher des Dachverbands der Arminia, der Allgemeinen Deutschen Burschenschaft (ADB), Michael Schmidt, vermutete die linksextreme Szene hinter dem Anschlag. „Bereits in der Vergangenheit gab es aus bekannten Kreisen linker Organisationen Angriffe auf Leib und Leben von Burschenschaftern, Sachbeschädigungen und Diebstahlsdelikte im Rahmen der jährlichen Verbandstreffen“, so Schmidt. Am vergangenen Wochenende fand in Jena der jährliche Burschentag der ADB statt (siehe Seite 4). Die „Grüne Tanne“ ist ein historisches Gasthaus, in dem am 12. Juni 1815 die Jenaische Urburschenschaft gegründet wurde. (sv)
Organisationen wollen „Trusted Flagger“ werden
BONN. Insgesamt neun weitere Organisationen warten auf eine Zulassung als „Trusted Flagger“ durch die Bundesnetzagentur, wie die Behörde der jungen freiheit mitteilte. Sollten die Vereinigungen die Zulassungen erhalten, könnte es demnach bald insgesamt zehn „Trusted Flagger“ geben. Die bislang erste zugelassene Organisation, die Meldestelle „REspect“, geriet in die Kritik, nachdem der Leiter der Meldestelle, Ahmed Gaafar, betont hatte, sich beim Melden nicht bloß auf illegale Inhalte zu beschränken (JF 44/24). Auf Nachfrage, wie die Bundesnetzagentur diese Aussagen bewerte, erklärte die Behörde, sie wähle die Organisationen nach den Vorgaben des Digital Services Act (DSA) aus. Demnach gelte als „Vertrauenswürdiger Hinweisgeber“, wer „besondere Sachkenntnis und Kompetenz in bezug auf die Erkennung, Feststellung und Meldung rechtswidriger Inhalte“ habe, „unabhängig von jeglichen Anbietern von Online-Plattformen“ sei und seine Tätigkeit „sorgfältig, genau und objektiv“ ausübe. Die Bundesnetzagentur stehe „im Austausch“ mit „REspect“. Bei „Trusted Flaggern“ handelt es sich um Organisationen, die in allen EU-Ländern von entsprechenden Ministerien zugelassen werden, um Inhalte in sozialen Netzwerken wie Facebook, X oder Instagram zu melden. Die Plattformen sind dazu verpflichtet, diese Inhalte vorranging zu überprüfen und gegebenenfalls zu löschen. Das Konzept hatte in der Vergangenheit mehrfach Kritik hervorgerufen. So wies der Europäische Gerichtshof darauf hin, daß die zuständige Bundesnetzagentur in zu starker Abhängigkeit zum Wirtschaftsministerium stehe. Andere Kritiker monierten, daß in den Vorgaben der Bundesnetzagentur häufig keine klare Trennung zwischen strafbaren und bloß unerwünschten, aber legalen Meinungsäußerungen gezogen werde. Die Bundesnetzagentur änderte daraufhin mehrere ihrer Texte. (lb)