Ob die Ampel-Koalition die Haushaltsberatungen der kommenden Wochen überlebt, ist nicht ausgemacht. Als unbestritten gilt, daß das Bündnis von SPD, Grünen und FDP nach der nächsten Wahl nicht fortgesetzt wird. Möglicherweise auch, weil es nicht mehr alle Fast-schon-Ex-Partner wieder ins Parlament schaffen.
Je verheerender die Regierungsbilanz und das Erscheinungsbild ausfallen, desto mehr müssen sich die innerkoalitionären Streithähne (und -hennen), die keine aktuelle Sachfrage unfallfrei abräumen können, auf das besinnen, was sie tatsächlich gemeinsam aufs legislative Gleis gesetzt haben. Neben der Cannabis-Freigabe in erster Linie das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz (JF 50/23), das diesen Freitag in Kraft tritt. Es ist wohl das nachhaltigste gesellschaftspolitische Projekt, das die Ampel wie im Koalitionsvertrag vereinbart umsetzen wird. Im Namen des „Fortschritts“, ungeachtet jener kritischen Stimmen, die vor noch nicht absehbaren Folgen warnen.
Fest steht: Die Deutschen werden sich in Zukunft zwar nicht mehr unbeschränkt aussuchen dürfen, was sie sich in den Heizungskeller oder als fahrbaren Untersatz in die Garage stellen können, dafür stellt ihnen die Ampel-Koalition allerdings die Wahl des Geschlechts frei. Der Wechsel von (nominell) Frau zu Mann oder Mann zu Frau war schon früher möglich – seit der Bundestag 1981 das Transsexuellengesetz eingeführt hatte. Doch im Laufe der Jahre hat das Bundesverfassungsgericht nahezu die Hälfte der darin enthaltenen Bestimmungen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Mit der Ablösung durch das neue Selbstbestimmungsgesetz, kurz SBGG, ist auch die letzte, angeblich diskriminierende Hürde geschleift worden: daß, wer dauerhaft im Personenstandsregister sein Geschlecht ändern lassen möchte, zwei psychiatrische Gutachten vorlegen muß.
Ab Freitag ist damit endgültig Schluß. Dann reicht eine entweder schriftliche oder persönliche Anmeldung beim Standesamt. Und das Ausfüllen und Unterschreiben eines einseitigen Antrags. In dem heißt es: „Meine Geschlechtsidentität weicht von dem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ab. Ich bin darüber informiert, daß ich gegenüber dem Standesamt eine Erklärung abgeben kann, die Angabe zu meinem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag zu ändern, indem sie durch eine andere in den Registern zugelassene Angabe (männlich, weiblich, divers) ersetzt oder auf die Angabe einer Geschlechtsbezeichnung verzichtet wird. Mir ist bekannt, daß ich mit der Erklärung neue Vornamen zu bestimmen habe, die dem gewählten Geschlecht entsprechen und die ich künftig führen will. Mit dieser Erklärung habe ich auch zu versichern, daß der von mir gewählte Geschlechtseintrag und die Vornamen meiner Geschlechtsidentität am besten entsprechen und mir die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewußt ist.“
Vornamen müssen zum neuen Eintrag passen
Mitzubringen sind Dokumente wie Personalausweis oder Reisepaß, die Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde und Geburtsurkunde von Kindern. Kosten? Je nach Gemeinde voraussichtlich um die 40 Euro. Auch für Minderjährige gibt es einen entsprechenden Antrag. Der unterscheidet sich nur in wenigen Details und ist unwesentlich länger, weil beide Elternteile beziehungsweise ein Vormund ihn ausfüllen müssen.
Daß die neu gewählten Vornamen klar einem Geschlecht zuzuordnen sein sollen, stellt nun aber jene vor ein Problem, die sich für die Variante „divers“ oder „ohne Geschlechtseintrag“ entschieden haben. Denn welche Vornamen sind eindeutig divers oder gar neutral? Eine Stadtverwaltung empfiehlt, man solle „sich in Zweifelsfällen vorab an eine Namenberatungsstelle, zum Beispiel bei der Universität Leipzig wenden“. Manche ursprünglich erdachte Anforderung mußten die detailverliebten Ministerialen mittlerweile zurücknehmen. So sollte zunächst beim Wechsel des Geschlechtseintrags die Anzahl der Vornamen gleichbleiben; aus einem Hans-Eberhard hätte dann beispielsweise eine Lisa-Marie werden müssen.
Wie viele Personen deutschlandweit von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch machen wollen, ohne großen Aufwand ihren Geschlechtseintrag – und damit verbunden den Vornamen – zu ändern, ist derzeit noch nicht genau zu bestimmen. Zunächst hatte der Spiegel per Stichprobe 53 Kommunen nach bestimmten Kriterien – ländliche und städtische Gemeinden, Klein- und Großstädte, Ost- wie Westdeutschland – ausgewählt und dort die Zahl der bis Ende August eingegangenen Anträge abgefragt. Hochgerechnet auf das gesamte Bundesgebiet sei man dadurch auf rund 15.000 Personen gekommen. Das entspräche durchschnittlich 1,8 Anmeldungen zur Geschlechtsänderung auf 10.000 Einwohner, wobei die Quote in größeren Städten höher (2,5) ist als in ländlichen Gebieten (0,9 Anmeldungen auf 10.000 Einwohner). Kaum Unterschiede ergeben sich demnach zwischen Ost- und Westdeutschland.
Die Bundesregierung hatte in ihrem Gesetzentwurf noch mit ungefähr 4.000 Fällen pro Jahr gerechnet. Im Jahr 2020 beispielsweise hatten laut der Geschäftsübersicht der Amtsgerichte in Deutschland unter der Maßgabe des noch geltenden Transsexuellengesetzes 2.687 Personen eine Änderung ihres Geschlechtseintrages beantragt. Zum Vergleich: 1995 waren es insgesamt 400 Verfahren.
Doch auch konkrete Zahlen von Antragstellern, die sich für eine Änderung des Geschlechtseintrags angemeldet haben, liegen bereits vor. So berichtet etwa der Nordkurier, daß in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 300 Einwohner einen entsprechnden Antrag gestellt haben. Allein in der größten Stadt des Landes seien es 130. In der Universitätsstadt lägen rund 50 Anmeldungen vor, in Neubrandenburg, wo jüngst der Konflikt um eine Regenbogenflagge am Bahnhof kommunalpolitisch eskaliert war (JF 43/24), seien es 26.
Für eine eigene, wenn auch nicht repräsentative Übersicht hat die JUNGE FREIHEIT in sämtlichen Landeshauptstädten nach der Zahl der Antragsteller gefragt – und von fast allen eine Antwort erhalten. So meldete die Senatsverwaltung im Stadtstaat Bremen, daß allein im Standesamt Bremen-Mitte bereits über 200 Anmeldungen eingereicht und entsprechende Termine zur Erklärung vereinbart wurden. In der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz sind „derzeit zur Thematik Änderung Geschlechtseintrag 90 Termine vereinbart“, dem Standesamt im sächsischen Dresden lagen Anfang Oktober 272 Anmeldungen vor. Das Standesamt in Mecklenburg-Vorpommerns Hauptstadt Schwerin (als einzige bundesweit keine Großstadt) verzeichnete 40 Anmeldungen, darunter vier von Minderjährigen. Hier schlüsselte man die Änderungswünsche sogar auf: Von männlich zu divers sind es vier, von weiblich zu divers fünf, von weiblich zu männlich elf, und von männlich zu weiblich 18 Anträge. Zwei Antragsteller begehren eine Streichung des Geschlechtseintrags.
In Hamburg sind es 542 Anträge, wobei die Bezirke Nord, Mitte und Altona die innerstädtische Rangliste mit jeweils über hundert anführen. Schlußlicht ist das eher ländliche Bergedorf. In Niedersachsens Landeshauptstadt Hannover gibt es bislang 240 Anmeldungen. Zum Vergleich: In der niedersächsischen 35.000-Einwohner-Stadt Meppen – im katholisch geprägten Emsland – sollen sich dem NDR zufolge drei Antragsteller bisher für eine Geschlechtsänderung im Personenstandsverzeichnis angemeldet haben.
Die Standesämter München und München-Pasing teilten auf JF-Anfrage mit, sie hätten bisher 350 Termine zur Änderung des Geschlechtseintrags vergeben. Davon sind 50 Anmeldungen von Minderjährige. Den 18 Standesämtern in Stuttgart liegen 81 Anmeldungen vor, davon zwei von Personen zwischen 14 und 18 Jahren, und eine von einer Person unter 14 Jahren. Hessens Landeshauptstadt Wiesbaden liegen 98 Anmeldungen für Änderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz vor, die allerdings nicht weiter aufgeschlüsselt sind. Im Erfurter Standesamt sind 82 Anmeldungen eingegangen, in Magdeburg waren es am 14. Oktober insgesamt 77 Anmeldungen.
Dem Düsseldorfer Standesamt liegen 177 Anmeldungen zur Änderung des Geschlechtseintrages vor. „Davon möchten 172 auch ihren Vornamen ändern. Insgesamt sind neun Anmeldungen minderjähriger Personen enthalten“, teilte die Verwaltung mit. Beim Standesamt in Saarbrücken haben bislang 45 Menschen einen Antrag gestellt, in den anderen saarländischen Städten sind es weniger. In Saarlouis 16, in Homburg zehn und in St. Ingbert sechs.
Spitzenreiter ist – kaum verwunderlich – Berlin. Insgesamt 1.349 Antragsteller wollen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Am meisten in den Bezirken Neukölln (183), Mitte (171) und Friedrichshain-Kreuzberg (167). Schlußlichter in der Hauptstadt sind die Randbezirke Spandau (53) und Reinickendorf (40).
Betroffene haben keinerlei Verpflichtungen
Gesamtdeutsche Zahlen gibt es nicht. Das Bundesministerium der Justiz, eines der zuständigen Ressorts für die Ausarbeitung des SBGG, verweist auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT auf das Bundesinnenministerium. Dieses sei innerhalb der Bundesregierung für die Standesämter zuständig. Auf eine Anfrage dort heißt es, dazu lägen keine statistischen Daten vor. Gegebenenfalls könne eines der für das SBGG federführenden Ressorts weiterhelfen. Ein Pingpong der Zuständigkeit.
Zu den Zahlen in Hamburg hat der Bürgerschaftsabgeordnete André Trepoll (CDU) eine Kleine Anfrage an den Senat der Hansestadt gestellt. Insbesondere auch zur Altersstruktur der Antragsteller (unter 20 Jahre, 20 bis 39 Jahre, 40 bis 59 Jahre, älter als 60 Jahre), und wie viele der Anträge „die Änderung von weiblich zu männlich oder divers, wie viele von männlich zu weiblich oder divers, wie viele von divers zu männlich oder weiblich“ betreffen. Doch solche Daten würden „statistisch nicht erfaßt, heißt es in der Antwort der Landesregierung. Und eine „händische Auswertung“ sei in der zur Bearbeitung einer Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Aufschlußreich ist, was der Hamburger Senat außerdem mitteilt: Das nun geltende Recht sehe für die betroffenen Personen keine Verpflichtungen vor, die diese nach erfolgter Änderung des Geschlechtseintrags erfüllen müssen. „Insbesondere bestehen keine Mitteilungspflichten an die Justiz oder andere Ämter.“
Eine Evaluation des Gesetzes ist übrigens erst für das Jahr 2029 vorgesehen. Bis dahin könnte nach den ab Freitag geltenden Regeln jeder, der jetzt seinen Geschlechtseintrag ändern läßt, diesen noch vier weitere Male revidieren.