Totschläger-Aussage von Landesbischof empört AfD
ERFURT. Der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Friedrich Kramer, hat der AfD unterstellt, sie würde die „Totschläger der neunziger Jahre“ beschäftigen. Die Partei habe es geschafft, diese „sozial zu integrieren“, warnte Kramer. „Die sitzen jetzt in den Büros, die kann man im Ernstfall auch mal wieder losschicken.“ Kramer spielte damit offensichtlich auf rechtsextreme Gewalttaten in den neunziger Jahren im Osten Deutschlands an. Welche der „Totschläger“ nun allerdings in AfD-Büros sitzen würden, sagte er nicht. Auch eine Anfrage der JUNGEN FREIHEIT, welche konkreten Beweise er für seine Unterstellungen hat, ließ die EKM unbeantwortet. Zugleich warnte Kramer davor, AfD-Politiker inhaltlich stellen zu wollen. „Die Idee, die fachlich zu stellen, kann auch schiefgehen“, mahnte der Bischof. Der Geistliche hatte sich in der Vergangenheit immer wieder gegen die AfD stark gemacht. Vor der Wahl in Thüringen rief er ausdrücklich dazu auf, nicht die AfD zu wählen. Die Partei gewann die Landtagswahl mit deutlichem Vorsprung. Kramer selbst wollte danach nicht ausschließen, daß die Anti-AfD-Kampagne der Kirche das Wahlverhalten beeinflußt habe. Die AfD-Bundestagsfraktion reagierte mit Entsetzen auf die Vorhaltungen. „Die Äußerungen von Herrn Landesbischof Kramer sind skandalös und eines Christen unwürdig“, sagte die kirchenpolitische Sprecherin, Nicole Höchst, der jungen freiheit. „Oder ist es etwa christlich, haltlose Verleumdungen in die Welt zu setzen? Wir behalten uns jedenfalls rechtliche Schritte vor.“ (ho)
Abgeschobenes Clan-Mitglied wieder in Berlin
BERLIN. Nach der Rückkehr des eigentlich in den Libanon abgeschobenen schwerkriminellen Clanmitglieds Khalil El Z. in die Hauptstadt hat die Berliner Polizei Vorwürfe gegen die Bundesregierung erhoben. „Die aktuelle Rechtslage ermöglicht offenbar solche Fallkonstellationen, wonach sich auch Ausländer, die hier schwerste Straftaten begangen haben und deren Aufenthalt in Deutschland mit viel Kraft und Engagement durch eine Abschiebung beendet wurde, trotz Wiedereinreisesperre als Asylantragsteller freien Fußes in unserem Land aufhalten können“, sagte die Sprecherin der Berliner Polizei, Beate Ostertag, nach Angaben der Bild-Zeitung. Hintergrund: Der kriminelle Ausländer war Mitte März abgeschoben worden, nachdem er zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Die Richter sahen es als erweisen an, daß Z. zusammen mit Komplizen einer Seniorin Bargeld und Schmuck im Wert von mehreren zehntausend Euro gestohlen hatte. Sie hatten sich als Polizeibeamte ausgegeben. Er war zudem wegen räuberischer Erpressung, Diebstahl und gefährlicher Körperverletzung polizeibekannt. Am 21. Oktober tauchte Z. im Berliner Asyl-Ankunftszentrum Tegel auf und beantragte Asyl. Er wurde festgenommen, allerdings wenige Tage später wieder auf freien Fuß gesetzt und lebt nun bei Verwandten in der Hauptstadt. Lediglich eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen die Wiedereinreisesperre wurde gestellt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zeigte sich empört. „Der Fall El-Zein zeigt uns schonungslos die Lücken im europäischen Asylsystem auf, die seit Jahren von Schwerstkriminellen und Terroristen schamlos ausgenutzt werden. Das ist ein echter Schlag ins Gesicht all unserer Kollegen, die jahrelang alles dafür getan haben, diese personifizierte Gefahr außer Land zu bringen“, sagte ein Sprecher der GdP. (ho)
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