Neue EU-Luftrichtlinie erlaubt Schadenersatzklagen
BRÜSSEL. Der Rat der 27 EU-Umweltminister hat vorige Woche der verschärften Richtlinie über die Luftqualität (AAQD/PE-CONS 88/24) zugestimmt. Danach müssen bis 2030 niedrigere Grenzwerte für Feinstaub (PM10, PM2,5), Stickstoffdioxid (NO₂) und Schwefeldioxid (SO₂) eingehalten werden, was vor allem den Autoverkehr und Heizanlagen betrifft. So sinkt etwa der EU-Grenzwert für Feinstaub (PM2,5) von 25 auf zehn Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³). Die AAQD sei „ein Meilenstein für die Gesundheit der Menschen in der EU“, aber die „Mitgliedstaaten müssen entschlossen handeln, um diese neuen Normen bis 2030 zu erfüllen“, erklärte Anne Stauffer, Vizedirektorin der Lobbyorganisation Health and Environment Alliance (Heal). Die Richtlinie setze Fristen für die „Reduzierung der Luftverschmutzung“ und sehe Strafen bei Nichteinhaltung vor. Zudem müssen die Mitgliedstaaten künftig sicherstellen, daß die Bürger „das Recht haben, Schadenersatz zu verlangen und zu erhalten, wenn ihre Gesundheit durch einen Verstoß gegen die in der Richtlinie festgelegten Luftqualitätsvorschriften geschädigt wurde“, erklärte die EU-Kommission. Die Berliner NGO„ClientEarth – Anwälte der Erde“ hat schon angedroht, Musterklagen zu unterstützen, „um das Menschenrecht auf gesunde Luft vor Gericht anzuerkennen“.(fis)
www.env-health.org/news-media
Kritik an medizinischen Einwegprodukten
WIEN. Nach den fossilen Energien, dem Fleisch, der Industrie, dem Verkehr und dem Wohnen ist auch die Medizin in die ökologische Kritik geraten. „Der globale Markt an medizinischer Einwegproduktion lag 2020 bei 273 Milliarden Dollar“, erklärte Janina Kehr, Professorin für Medizinanthropologie, im Wiener Standard. Bis in die 1960er Jahren seien Mehrfachprodukte verwendet worden: „Heute müssen etwa medizinische Artikel, die mit Patienten mit multiresistenten Keimen in Verbindung gekommen sind, vernichtet werden, egal ob sie noch steril verpackt sind oder nicht“, so die Forscherin von der Uni Wien. Auch bei Nierenpatienten ließe sich sparen: „Nach zehn Jahren müssen Dialysegeräte ausgeschieden werden, ob sie nun noch funktionieren oder nicht“, kritisierte Kehr. „Wem nützt das, ist das auch anders organisierbar, und welche Rolle spielt dabei Industrieabhängigkeit?“ (fis)
health-matters.univie.ac.at
Hochschulpatente: Schweiz, Israel und Belgien führend
KÖLN. Die Schweiz ist weltweit führend bei Patentanmeldungen aus dem Hochschulbereich. Die Eidgenossen kommen auf 267 Patente je 100.000 Studenten. Das meldet das Institut der deutschen Wirtschaft (IW-Kurzbericht 79/24). Dafür sei eine stark technisch-naturwissenschaftliche Hochschullandschaft mit den beiden forschungsstarken Unis in Lausanne und Zürich verantwortlich. Israel komme dank der Uni Tel Aviv und des Weizmann-Instituts auf 259, Belgien wegen des Mikroelektronikzentrums Imec an der Uni Löwen und der Uni Hasselt auf 250 Hochschulpatente. „Mit 92 Patent-anmeldungen je 100.000 Studierende erreicht Deutschland knapp hinter den USA einen guten achten Platz“, so das IW. (fis)
www.iwkoeln.de/studien
Erkenntnis
„Im Grundgesetz wird uns die Wissenschaftsfreiheit gewährt. Das ist ein sehr hohes Gut. Für mich ist es eine Pflicht, diese Freiheit zu nutzen, und zwar auch, um die Chancen und Risiken von Forschung klar zu benennen und um die Stimme der Wissenschaft frei von politischen Zwängen in aktuelle gesellschaftliche Diskussionen hörbar einzubringen.“
Patrick Cramer, Professor für Biochemie und Präsident der Max-Planck-Gesellschaft