© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 44/24 / 25. Oktober 2024

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Abtreibungen: Verbände fordern Legalisierung 

BERLIN. Insgesamt 26 Organisationen haben einen Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts vorgestellt. Er sieht die Legalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen bis zum Ende der 22. Schwangerschaftswoche vor. Die bisher geltende Beratungspflicht und die dreitägige Wartefrist zwischen Beratungsgespräch und Abtreibung sollen zudem entfallen. Außerdem sollen die Krankenkassen die Kosten für die Durchführung übernehmen. Der am Donnerstag voriger Woche während einer Online-Konferenz vorgestellte Entwurf wurde federführend von den Juristinnen Liane Wörner (Konstanz), Maria Wersig (Hannover) und Friederike Wapler (Mainz) im Auftrag der 26 Verbände erstellt. Die drei Professorinnen sind auch Mitglied der von der Bundesregierung 2023 eingesetzten Kommission, die über eine mögliche Neuregelung des Abtreibungsrechts außerhalb des Strafgesetzbuches beraten sollte. Derzeit ist gemäß Paragraph 218 StGB eine Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei. Zu den beteiligten Organisationen gehören unter anderem die Evangelischen Frauen in Deutschland (EFiD), die Abtreibungsorganisation Pro Familia, der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt, Amnesty International Deutschland, Terre des Femmes sowie der Sozialdienst muslimischer Frauen (SmF). Deutliche Kritik kommt von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Deren Pressesprecher, Matthias Kopp, erklärte in einer Mitteilung, daß die deutschen Bischöfe weiterhin für den Erhalt der bestehenden gesetzlichen Regelung eintreten. Sie schütze sowohl Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau wie das ungeborene Kind und trage der besonderen Beziehung von Mutter und Kind in der Schwangerschaft Rechnung. Bei einer außerstrafrechtlichen Regelung bestehe die erhebliche Sorge, daß damit der Anspruch auf gleichen Schutz von ungeborenem wie geborenem menschlichen Leben aufgegeben werde. „Denn beim vorgeburtlichen Leben handelt es sich von Anfang an um ein individuelles Leben.“ Kopp wies zudem darauf hin, daß es in Deutschland laut Statistik prozentual weniger Abtreibungen gibt als in anderen europäischen Ländern. So seien 2022 in Deutschland 5,4 Abtreibungen je 1.000 Frauen, in Frankreich dagegen 14,1 auf 1.000 Frauen zu verzeichnen gewesen. Der geltenden Regelung könne also durchaus eine Wirkung zum Schutz des ungeborenen Lebens zugeschrieben werden, „die wir nicht abgeben dürfen“. Auch der Bundesverband Lebensrecht lehnt den Entwurf ab. Dessen Vorsitzende Alexandra Maria Linder wies darauf hin, daß Pro Familia, aber auch die AWO selbst Beratungsgespräche anbieten. Es sei daher dringend nötig, deren Beratungsqualität im Schwangerschaftskonflikt zu überprüfen. Die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“, Cornelia Kaminski, erklärte, der Gesetzentwurf widerspreche sowohl der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auch dem Stand der Wissenschaft. (idea/JF)




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