Im Mai dieses Jahres, zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes, ließ sich die grüne Kulturstaatsministerin Claudia Roth mit der Forderung vernehmen, es sei nun höchste Zeit, „Kultur als Staatsziel in unserer Verfassung zu verankern“. Diese blumige Botschaft wurde vor allem bei denen, die hauptverantwortlich dafür sind, materielles Kulturgut zu erhalten, dem Verband der Restauratoren, mit Freude quittiert. Aber auch mit Skepsis, denn es habe beklagenswerterweise Jahrzehnte gedauert, bevor die Wissenschaftlichkeit ihres zwischen Handwerk, Kunst und Wissenschaft angesiedelten Metiers anerkannt worden sei. Restauratoren vermissen zudem immer noch eine angemessene Bezahlung und würden häufig als Zuarbeiter, Hilfswissenschaftler und Dienstleister für Kunsthistoriker angesehen. Auch sei der Studiengang Restauration und Konservierung, den es bisher nur an zwei Hochschulen in Berlin und je einer in Potsdam, Dresden, Köln und Stuttgart gibt, ausbaufähig. Der großen Verantwortung für das kulturelle Erbe („In unseren Händen liegen unwiederbringliche Originale“) entsprechet, wie der Verband anläßlich des 50jährigen Jubiläums des Studiengangs an der Hochschule für Bildende Künste in Dresden betont, mittlerweile eine hochkomplexe, jedoch weiterhin zuwenig gewürdigte Ausbildung, die seit den 1970er Jahren neben der kreativ-künstlerischen Tätigkeit auch ihre naturwissenschaftlichen Schwerpunkte setze. Gerade die Qualität der Ausbildung in den von Chemieprofessoren geleiteten naturwissenschaftlichen Laboren der Hochschulen unterscheide den studierten Restaurator vom Handwerker (Deutsche Universitätszeitung, 9/2024). (dg) www.duz.de