© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 43/24 / 18. Oktober 2024

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Regierung: Stadionbesuch ist eine „Dienstausübung“

Berlin. Die Ehrenkarten-Affäre um kostenlose VIP-Tickets für Mitglieder der Verfassungsorgane weitet sich aus. Neben Besuchen in Stadien gönnen sich Minister auch pompöse Ballnächte. Bisher war nur bekannt gewesen, daß Vertreter von Bundesregierung und Bundestag 707 kostenlose Ehrenkarten für die Fußball-EM unter sich aufgeteilt hatten. Jetzt teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken-Gruppe im Bundestag mit, daß neben dem Bundespräsidialamt auch Vertreter des Bundesrates und sogar des Bundesverfassungsgerichts sich ohne eigene Kosten eine schöne Zeit im Fußballstadion machen konnten. Für die Bundesregierung ist die Teilnahme an solchen Veranstaltungen „Dienstausübung“ und die Begleitung durch Ehepartner „geübte Staatspraxis“. So gehöre „die Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland bei gesellschaftlichen und sportlichen Großereignissen zu den Dienstpflichten der Mitglieder der Bundesregierung“. Zudem sei die Annahme sogenannter „Ehrenkarten“ keine Geschenkannahme im Sinne des Bundesministergesetzes, betont die Bundesregierung. Beim Besuch von Fußballspielen oder anderen Sportwettkämpfen „handelt es sich um eine Dienstausübung im Rahmen der jeweiligen amtlichen Tätigkeit der Mitglieder der Bundesregierung“. Die „Dienstausübung“ geht aber noch viel weiter: So wurde mitgeteilt, daß Finanzminister Christian Lindner (FDP) beim Wiener Opernball war. (pr)




Verfassungsschutz: Neues AfD-Gutachten bald fertig

BERLIN. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird noch in diesem Jahr entscheiden, ob die gesamte AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird. Ein entsprechendes Gutachten dazu sei bereits in Arbeit, sagte Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang am Montag in Berlin. Grundsätzlich solle geklärt werden, ob die AfD hochgestuft wird, weiter als „rechtsextremer Verdachtsfall“ gilt oder die Einstufung als Verdachtsfall zurückgenommen wird. Letzteres halte er „für sehr unwahrscheinlich“, sagte Haldenwang unter Vorwegnahme des Gutachtens. Teil des Papiers soll auch der Eklat rund um den Thüringer Alterspräsidenten Jürgen Treutler sein. „All das wird abschließend in unserem Gutachten bewertet“, kündigte Haldenwang an. Bereits im Februar war allerdings durchgesickert, daß die AfD als „gesichert rechtsextreme“ Bestrebung eingestuft werden soll. Inhaltlich soll laut Süddeutscher Zeitung schon jetzt für die Haldenwang-Behörde feststehen, daß sich die bisherigen Verdachtsmomente gegen die AfD verdichtet hätten. Wie die Zeitung weiter berichtete, sollen hochrangige Mitarbeiter des Verfassungsschutzes bereits deutlich gemacht haben, daß es eigentlich auch keiner neuen Erkenntnisse bedürfe, um zur neuen Einschätzung zu kommen. Neu hingegen sei, daß nun auch das Verhältnis zu Rußland in dem Folgegutachten auftauchen soll. Auf Anfrage der SZ teilte der Verfassungsschutz im Februar mit, daß er sich grundsätzlich „zu behördeninternen Arbeitsabläufen“ nicht äußere. Das neue Gutachten wäre eines der letzten großen Projekte von CDU-Mann Haldenwang an der Spitze der Behörde. Der Verfassungsschützer, der bereits zwei Herzinfarkte erlitten haben soll, wird 2025 voraussichtlich in den Ruhestand gehen. Haldenwang hatte aus seiner Abneigung gegen die AfD nie ein Geheimnis gemacht. So mußten Gerichte dem eigentlich zur Neutralität verpflichteten Behördenleiter untersagen, AfD-Parteitage zu kommentieren. (ho)