Davor weht sie, und auch auf drei von vier Türmen des Bundestags ist sie zu sehen: die Deutschlandflagge. Selbstverständlich hängt sie auch im Plenarsaal – mangels Windes allerdings meist schlaff. Links hinter dem Präsidium. An Schwarz-Rot-Gold mangelt es in dem Haus, an dessen Fassade „Dem Deutschen Volke“ steht, also nicht. Um so erstaunter waren zwei Teilnehmer der Veranstaltung „Jugend und Parlament 2024“, als ein Mitarbeiter des Parlaments sie aufforderte, ihre Anstecker mit der Deutschlandfahne zu entfernen. „Bitten nehmen Sie die Deutschlandflaggen-Anstecknadel von Ihrer Jacke, das bewahrt die Neutralität nicht“, soll der Mann gesagt haben. So schilderten es die beiden jungen Männer jedenfalls. Kann das wahr sein? Immerhin tragen schließlich auch viele Bundestagsabgeordnete eine kleine Deutschlandfahne am Revers. Etwa der schillernde CDU-Politiker Philipp Amthor. Und nicht zuletzt gibt es da ja noch das Grundgesetz. In Artikel 22 Absatz 2 heißt es ganz unverschnörkelt: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“ Aus gutem Grund. „Diese Farbgebung knüpft an eine lange Tradition an. Sie ist Sinnbild für Einheit, Freiheit und Demokratie“, schreibt das Innenministerium auf seiner Webseite. „Für die Anhänger eines freien und einheitlichen deutschen Nationalstaates wurde die schwarz-rot-goldene Flagge das Erkennungszeichen und Symbol für die politische Einheit.“ Die JUNGE FREIHEIT fragte beim Bundestag an, ob die Schilderungen der beiden jungen Männer stimmen. „Das Tragen einer am Revers angesteckten Deutschlandfahne ist während der Veranstaltung Jugend und Parlament möglich“, teilt ein Sprecher mit. „Die im vorliegenden Fall geäußerte Bitte, auf den Anstecker zu verzichten, beruhte insofern auf einem Mißverständnis.“ Ein Versehen also. Gerade noch einmal gutgegangen.