© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 43/24 / 18. Oktober 2024

Verbände, Parteien, Personen

AfD Berlin

Die AfD Berlin wird bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr erneut mit Beatrix von Storch als Spitzenkandidatin antreten. Die 53jährige, die dem Parlament seit 2017 angehört, erhielt bei der Aufstellungsversammlung am vergangenen Wochenende 236 von 271 abgegebenen Stimmen (87 Prozent). Eine Gegenkandidatur gab es nicht. Auf Platz 2 der Landesliste wurde mit 249 von 274 Stimmen (90,9 Prozent) der Bundestagsabgeordnete und innenpolitische Sprecher Gottfried Curio gewählt. Auf Listenplatz 3 wird der derzeitige Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Ronald Gläser, kandidieren. Storch forderte eine „geistig-moralische Wende“ in Deutschland: „Unsere Werte, die wir lieben, an die wir glauben, für die wir kämpfen, sind Gott, Freiheit, Familie und Vaterland.“

 www.afd.berlin




Bündnis 90/Die Grünen

Die Bundestagsabgeordnete Canan Bayram (Grüne) hat aus Protest gegen den Kurs ihrer Partei beschlossen, bei der kommenden Wahl nicht erneut zu kandidieren. „Manches, was in der Fraktion entschieden wird, steht im Widerspruch zu den programmatischen Grundprinzipien, die wir programmatisch entschieden haben. Damit ist die Glaubwürdigkeit der Grünen in Frage gestellt“, begründete Bayram ihre Entscheidung gegenüber der taz. Als Beispiel nannte sie den Kurs ihrer Partei in der Friedenspolitik und bei Sozialem. Die kurdischstämmige Berliner Politikerin trat 1999 zunächst der SPD bei, bevor sie 2009 zu den Grünen wechselte, wo sie zur Parteilinken zählt.

 www.bayram-gruene.de




Freie Wähler Rheinland-Pfalz

Nach dem Austritt der beiden Abgeordneten Herbert Drumm und Bernhard Alscher haben die vier verbliebenenen Mandatsträger der Freien Wähler im Landtag von Rheinland-Pfalz den Status als Fraktion verloren. Laut Geschäftsordnung sind dafür fünf Parlamentarier erforderlich. Die Freien Wähler haben nun beantragt, als Gruppe im Landtag zugelassen zu werden. Darüber wird zunächst der Ältestenrat beraten, bevor der Landtag bei seiner nächsten Sitzung Mitte November entscheidet. Ein früherer Antrag von parteilosen ehemaligen AfD-Abgeordneten auf Bildung einer Gruppe war mit der Begründung abgelehnt worden, es handele sich dabei nicht um einen „homogenen politischen Zusammenschluß“.  

 www.fwrlp.de