© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 42/24 / 11. Oktober 2024

Alle Afghaninnen haben Asylanspruch
Weltfremde Justiz
Michael Paulwitz

Was den politischen Migrationsextremisten noch nicht eingefallen ist, um die letzten Schleusen für die Flutung Europas mit Einwanderern zu öffnen, das steuert der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei. Der hat entschieden, daß allein Geschlecht und Staatsangehörigkeit ausreichen sollen, um afghanischen Frauen die Anerkennung als „Flüchtlinge“ zu garantieren. Geklagt hatten „zwei Afghaninnen“ – lies: die hinter ihnen stehenden Lobbygruppen – gegen Österreich; faktisch ist das Urteil auf alle Mitgliedstaaten anwendbar.

In der Konsequenz heißt das: Alle Einwohner Afghanistans, derzeit geschätzt gut 40 Millionen, haben Anspruch auf Aufnahme in der EU. Ob ein knorriger Stammeskrieger sich erst als „weiblich gelesen“ definieren muß, um reinzudürfen, ist wohl nicht abschließend geklärt. Dank Familiennachzug ist es aber auch egal. Statt faltige Rauschebärte als „minderjährige“ Ankerflüchtlinge vorzuschicken, reicht es künftig, daß Frauen als Vorkommando losziehen, um den Rest der Sippe nachzuholen.

Die Aufladung des individuellen Grundrechts auf Asyl mit konstruierten Kollektiv-Aufnahmeansprüchen ist geeignet, das europäische Asylsystem insgesamt in die Luft zu sprengen. Das hat schon der Probelauf mit Merkels Blankoscheck für „syrische Kriegsflüchtlinge“ demonstriert. Das absurde Extremurteil des EuGH ist ein guter Anlaß, dieses System insgesamt in Frage zu stellen.