© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 41/24 / 04. Oktober 2024

Bundesländer legen ÖRR-Reformpläne vor

MAINZ. Die Regierungschefs der Länder haben am 26. September ihren Entwurf für einen Reformstaatsvertrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio veröffentlicht und zur öffentlichen Anhörung freigegeben. Ziel der Reform sei es, „einen zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) zu ermöglichen, der mit seinen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreicht“. Hierfür soll „der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks qualitativ gestärkt und quantitativ begrenzt werden“. Dazu sollen mehrere Sender wegfallen. Die Anzahl der Hörfunkprogramme könnte von derzeit 69 auf 53 reduziert werden. 3sat soll „in Absprache mit den europäischen Partnern“ teilweise oder vollständig in Arte integriert werden. Bei den vier Informations- und Bildungsangeboten tagesschau24, Phoenix, ARD-alpha und ZDFinfo sollen „ein/zwei Angebot/e“ gestrichen werden. Von den vier Kinder- und Jugendangeboten Kika, funk, ZDFneo und ARD One sollen zwei oder drei bleiben. Bei den Kosten für Sportlizenzen ist etwas schwammig vorgesehen, daß sie „ein angemessenes Verhältnis zum Gesamtprogrammaufwand nicht überschreiten“ dürfen. Ungenau bleibt auch die „Begrenzung der Online-Ausspielwege“ über Apps, Mediatheken und Webradios, die „anhand des Maßstabs der Erforderlichkeit“ stattfinden soll. Ihre Onlineangebote sollen ARD, ZDF und das Deutschlandradio auf einer gemeinsamen technischen Plattform, einem „Public Open Space“ bündeln. Die Netzauftritte dürfen nicht „presseähnlich“ sein und sollen ihren Fokus auf Bewegtbild und Audio legen – ein Entgegenkommen an die privaten Presseverlage. Bei den Gehältern planen die Länder ein „Vergütungssystem“, das sich „grundsätzlich am Gehaltsgefüge des öffentlichen Sektors orientiert“. „Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“, „verpflichtende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor Investitionen“, „Ausweisen transparenter Budgets für gemeinsame Aufgaben“ und eine „klare Zuordnung der Aufsichtszuständigkeiten für Gemeinschaftsangebote“ sollen Kosten reduzieren und Kontrollen verbessern. Ein neuer „Medienrat“ aus sechs gewählten Fachleuten (zwei von der ARD-Gremienvertreterkonferenz, einer vom ZDF-Fernsehrat, einer vom Deutschlandradio-Hörfunkrat, zwei von den Ministerpräsidenten) soll alle zwei Jahre einen Bericht über die Auftragserfüllung des ÖRR vorlegen. Zum Rundfunkbeitrag finden sich keine konkreten Vorschläge oder Zahlen, was vermuten läßt, daß bei dem Thema keine Einigkeit zwischen den Bundesländern herrscht. Insbesondere die ostdeutschen Regierungschefs hatten wiederholt eine Erhöhung der Zwangsabgabe abgelehnt. Ein Reformstaatsvertrag würde auch den Medienstaatsvertrag, den ARD-Staatsvertrag, den ZDF-Staatsvertrag und den Deutschlandradio-Staatsvertrag tangieren. Laut der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, die die Rundfunkkommission koordiniert, treffen sich die Ministerpräsidenten Ende Oktober zur nächsten Konferenz. Bis zum 11. Oktober können die Bürger nun online Anmerkungen zur geplanten ÖRR-Reform äußern. (gb) www.rundfunkkommission.rlp.de