Grüne Jugend verliert zahlreiche Funktionäre
Berlin. Nach der Ankündigung der Bundesspitze der Grünen Jugend um Svenja Appuhn und Katharina Stolla, das Amt niederzulegen und aus der Partei auszutreten, haben dies auch die Landesvorsitzenden in Bayern und Niedersachsen, Eva Lettenbauer sowie Rukia Soubbotina und David Christner, getan. Sie begründeten den Schritt mit „unüberwindbaren Widersprüchen“ und einem „Rechtsruck“ der Partei. Auch die Landesvorstände von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben ihre Ämter niedergelegt und unter Protest gegen die Sozial- und Asylpolitik der Koalition die Grünen verlassen. Die bisherige nordrhein-westfälische Landessprecherin Vivianne Schwedersky warf der Partei vor, „keine linke Politik“ und statt dessen zu viele „schlechte Kompromisse“ zu machen. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete und frühere Ministerin Renate Künast äußerte gegenüber dem Sender RBB, sie weine den Ausgetretenen keine Träne nach. Der Grünen Jugend gehören etwa 18.000 junge Parteimitglieder an. Nach der Wahl 2021 zogen 22 grüne Abgeordnete unter 30 Jahre in den Bundestag ein. (pf)
Kritik an Vorstoß für ein AfD-Verbot im Bundestag
Berlin. Die Vorsitzende der SPD-Grundwertekommission, Gesine Schwan, hat neue Pläne für ein AfD-Verbotsverfahren als „politisch kontraproduktiv“ kritisiert. „Es würde noch mehr Bürgerinnen und Bürger, die mit den Bedingungen und Erfordernissen der pluralistischen Demokratie wenig vertraut sind und sich mit ihr deshalb nicht identifizieren können, in die Arme der AfD treiben“, sagte die ehemalige Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten. Auch die SPD-Vorsitzenden in Sachsen-Anhalt, Juliane Kleemann und Andreas Schmidt, äußerten ihre Skepsis. Ein solcher Antrag müsse „auf einem rechtssicheren Verfahren basieren“ und mit eindeutigen Belegen unterfüttert sein. Wie zuerst die Welt berichtete, wollen Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und der Linkspartei einen fraktionsübergreifenden Antrag in den Bundestag einbringen, um ein AfD-Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu initiieren. Das Gericht solle demnach feststellen, daß die AfD mit einer aggressiv-kämpferischen Haltung bestrebt sei, die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik abzuschaffen und deshalb verboten werden könne. Außerdem soll die AfD von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Dem Bericht der Welt zufolge seien jeweils mindestens zehn Abgeordnete der genannten Fraktionen beziehungsweise der Linken-Gruppe an dem Antrag beteiligt. Notwendig sind fünf Prozent aller Bundestagsmitglieder, also 37 Abgeordnete. Um einen solchen Verbotsantrag dann im Plenum endgültig zu beschließen, würde eine einfache Mehrheit reichen. Ein Parteiverbotsverfahren kann von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragt werden. Entschieden wird ein solch weitreichender Schritt vom Bundesverfassungsgericht. Zuletzt hatten die Richter in Karlsruhe 2017 ein Verbot der NPD abgelehnt, obwohl die Partei als verfassungswidrig eingeschätzt wurde. Im Urteil hieß es, ein Verbot dürfe nur im extremen Ausnahmefall erfolgen, da es „die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde“ darstelle. Ausgegangen ist die Initiative für einen AfD-Verbotsantrag unter anderem vom sächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten und früheren Ostbeauftragten der Bundesregierung, Marco Wanderwitz. (vo)