© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 40/24 / 27. September 2024

Meldungen

Altersgrundsicherung immer öfter an Ausländer 

BERLIN. Der Ausländeranteil bei der Grundsicherung im Alter ist seit 2015 stark gestiegen. Inzwischen hat fast ein Viertel aller Empfänger keinen deutschen Paß, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten René Springer (AfD) mitteilte. Während 2015 etwa 170.000 Ausländer Grundsicherung erhielten, waren es 2023 bereits rund 300.000, geht aus der Antwort des Ministeriums hervor, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Damit kletterte der Ausländeranteil von 16,5 Prozent im Jahr 2015 auf 24,9 Prozent im vergangenen Jahr. Die größte Gruppe unter den Ausländern stellen mit 7,2 Prozent Ukrainer, gefolgt von Syrern mit 1,3 Prozent. Insgesamt bekommen in Deutschland gegenwärtig 1,2 Millionen Menschen Grundsicherung. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die mit ihrer Rente ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können beziehungsweise dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Im Unterschied dazu richtet sich das Bürgergeld an erwerbsfähige Arbeitslose. Auch beim Bürgergeld nahm der Ausländeranteil in den vergangenen Jahren stark zu und liegt mittlerweile bei fast 50 Prozent. Springer forderte angesichts der neuen Zahlen eine „180-Grad-Wende in der Migrationspolitik“. Die ungesteuerte Zuwanderung schlage sich nicht nur im Bürgergeld, sondern zunehmend auch in der Grundsicherung nieder, monierte der Sozialexperte und machte deutlich: „Das kann auf Dauer nicht gutgehen – vor allem nicht bei sinkender Wirtschaftsleistung und steigender Arbeitslosigkeit. Das wird unseren Sozialstaat über kurz oder lang zerstören.“ (dh)




Asylrecht: Innenminister plädiert für  Abschaffung 

Potsdam. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Brandenburgs Ressortchef Michael Stübgen (CDU), hat dafür plädiert, das Asylrecht in seiner bestehenden Form abzuschaffen. „Das individuelle Recht auf Asyl ist im Grundgesetz nicht mehr nötig, weil wir nach den Regeln der Genfer Flüchtlingskonvention ohnehin Menschen, die verfolgt werden, Schutz gewähren“, sagte der Christdemokrat noch kurz vor der Landtagswahl dem Handelsblatt. „Deshalb befürworte ich, im Grundgesetz die Genfer Flüchtlingskonvention als Institutsgarantie zu verankern.“ Ohne das in der Verfassung verankerte und individuell einklagbare Asylrecht wäre es möglich, Flüchtlingskontingente einzuführen, betonte der voraussichtlich aus dem Amt scheidende Landesminister. „Wir entscheiden dann, wer in unser Land kommt. Und wir können festlegen, in welchem Ausmaß wir Migranten aufnehmen und integrieren können.“ Ähnliche Vorstöße waren bereits früher aus der Union laut geworden. Notwendig dafür wäre allerdings eine Grundgesetzänderung. für die es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat geben müßte. Die Chancen darauf schätzte Stübgen dem Handelsblatt gegenüber nicht als hoch ein. „Deshalb konzentrieren wir uns jetzt auf das Machbare.“ Stübgen forderte, eine nationale Notlage auszurufen, damit Flüchtlinge an den Grenzen zurückgewiesen werden könnten. Er sei überzeugt, daß dies rechtlich möglich ist, sagte er der Zeitung. Die Belastungen für Länder und Kommunen seien nicht mehr zu stemmen. Um Zurückweisungen rechtssicher zu machen, seien Verhandlungen mit den Nachbarländern nötig. Stübgen forderte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) auf, weniger nach Israel zu fliegen und etwas mehr mit Deutschlands Nachbarn zu reden, wie damit umgegangen werden könne. (pf)