Karlsruhe schränkt Verfassungsschutz ein
KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des hessischen Verfassungsschutzgesetzes für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Betroffen sind Passagen, die die Erhebung und Übermittlung von Daten betreffen. Sie verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, urteilten die Karlsruher Richter vergangene Woche. Die Entscheidung bezieht sich unter anderem auf Regelungen zur Handyortung und zum Einsatz verdeckter Mitarbeiter. So sei etwa die Ortung, die „eine engmaschige langandauernde Überwachung der Bewegungen im Raum erlaubt, ohne eine dafür hinreichende Eingriffsschwelle vorzusehen“, verfassungswidrig. Die Übermittlung von Informationen an Strafverfolgungsbehörden ist laut den Richtern ebenfalls nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn sie „nicht an hinreichend gewichtige Straftaten anknüpfen“. Der hessische Verfassungsschutz darf bis Ende 2025 seine Arbeit vorerst wie gehabt fortsetzen, allerdings mit Einschränkungen. Handys dürfen etwa nur „punktuell und nicht längerfristig nachverfolgt werden“. Auskünfte von Verkehrsbetrieben dürfen nur eingeholt werden, wenn „die Schutzgüter des Verfassungsschutzes konkret bedroht sind“. Ab Januar 2026 muß die Behörde ihre Methoden anpassen. Geklagt hatten Mitglieder einer Organisation, die der hessische Nachrichtendienst als linksextremistisch einstuft. Die AfD-Landtagsfraktion lobte das Urteil als „Sieg der Freiheit“ und forderte eine umgehende Reform des Gesetzes. Die geheimdienstliche Überwachung der Bürger dürfe „nur unter strengen und klar benannten Voraussetzungen stattfinden“, so der rechtspolitische Sprecher, Patrick Schenk. (lb)
Mehr als drei Millionen Asylanten in Deutschland
BERLIN. Die Zahl der in Deutschland lebenden Asylbewerber und Flüchtlinge hat einen neuen Höchststand erreicht. Rund 3,48 Millionen lebten zum Ende des ersten Halbjahres 2024 in der Bundesrepublik, wie aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Gruppe der Linkspartei im Bundestag hervorgeht. Gegenüber dem Halbjahr zuvor bedeute dies einen Zuwachs um rund 60.000 Personen mehr. Nur in den fünfziger Jahren hatten mehr Flüchtlinge in Deutschland gelebt, wozu aber fast ausschließlich deutsche Heimatvertriebene zählten. Rund 1,18 Millionen sind Ukraine-Flüchtlinge. Deren Zahl stieg im Vergleich zu Ende 2023 um 45.000. Dagegen ging die Zahl der Ausreisepflichtigen zurück. Ende Juni 2024 waren fast 227.000 Personen ausreisepflichtig, rund 16.000 weniger als sechs Monate zuvor. Grund dafür seien Abschiebungen und freiwillige Ausreisen. Mehr als 80 Prozent dürften aber „mit Blick auf die Situation in ihrem Herkunftsland“ nicht abgeschoben werden. Die fluchtpolitische Sprecherin der Linkspartei im Bundestag, Clara Bünger, äußerte Kritik am Ton der migrationspolitischen Debatte. „Das sind gerade einmal vier Prozent der Bevölkerung“, betonte sie gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. „Trotzdem wollen Politiker von Ampel, CDU und AfD den Menschen weismachen, diese kleine Minderheit sei für all ihre Probleme verantwortlich. Das ist gefährlicher Unsinn, der allein die extreme Rechte stärkt.“ Nachdem ein syrischer Asylbewerber bei einem islamistischen Messeranschlag in Solingen drei Menschen ermordet hatte, hatten Politiker verschiedener Parteien eine härtere Gangart gegenüber illegalen Migranten angekündigt. (kuk)