© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 40/24 / 27. September 2024

Karlsruhe weist Klage der AfD ab
Moralisch zweifelhaft
Christian Vollradt

Karlsruhe hat gesprochen. Und die AfD ist – wiederholt – damit gescheitert, juristisch zu erzwingen, was ihr politisch vorenthalten wird: die gleiche Teilhabe an Posten im Parlament. Denn in dieser Legislaturperiode steht keinem Ausschuß des Bundestags ein AfD-Abgeordneter vor. Dies, so urteilte das Bundesverfassungsgericht nun, verletze nicht deren Recht auf Gleichbehandlung. Der Bundestag dürfe auch abweichend von den sonst üblichen Gepflogenheiten einen Ausschußvorsitzenden nicht (oder ab-) wählen, wenn die Mehrheit an dessen Integrität zweifelt.

Was rechtlich nicht zu beanstanden ist, kann dennoch politisch falsch, unangebracht und kritikwürdig sein. Wer etwa meint, ein so bedeutendes Gremium im Bundestag dürfe nur jemand führen, der charakterlich über jeden Zweifel erhaben ist, sei an den Fall Sebastian Edathy erinnert: Der damalige SPD-Abgeordnete war erst Vorsitzender eines Untersuchungsausschusses, bevor er später selbst Gegenstand eines solchen wurde. Indes wurde an der Amtsführung der Ausschußvorsitzenden mit AfD-Parteibuch in der vorigen Legislaturperiode keine Kritik laut. Wenn einen Turnus später ausnahmslos alle Kandidaten der AfD nicht gewählt werden, liegt nahe, daß sie nur wegen ihrer Parteimitgliedschaft durchfielen. Und was ist das, wenn nicht Willkür? Möglich, daß die Wähler dies kritischer sehen als die Karlsruher Richter.

Ihre erneute juristische Niederlage könnte die Partei also politisch noch in einen Sieg ummünzen.