© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 28/24 / 05. Juli 2024

Meldungen

JU-Chef: Kein Bürgergeld für wehrfähige Ukrainer  

BERLIN. Der Vorsitzende der CDU-Nachwuchsorganisation Junge Union, Johannes Winkel, hat sich gegen weitere Sozialleistungen für Ukrainer ausgesprochen, die eigentlich gegen Rußland kämpfen könnten. „Ukrainische Männer, die im wehrfähigen Alter sind, sollten in Deutschland gar keinen Schutzanspruch haben, sondern ihr Land verteidigen“, sagte der Christdemokrat der Welt. Es sei in Ordnung, wenn ukrainische Frauen und ihre Kinder in Deutschland Sozialleistungen erhielten. Aber: „Der Ukraine auf der einen Seite Waffen zu liefern, ihr aber gleichzeitig ihre eigenen Soldaten vorzuenthalten, ist geradezu zynisch.“ Auch Brandenburgs Innenminister hatte sich zuletzt im Fall der Ukraine über die Gleichzeitigkeit von militärischer Unterstützung und Flüchtlingshilfe echauffiert. „Es paßt nicht zusammen, davon zu reden, die Ukraine bestmöglich zu unterstützen und im gleichen Atemzug fahnenflüchtige Ukrainer zu alimentieren“, bekräftigte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gegenüber. Zuvor hatte sich CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt dafür ausgesprochen, arbeitsunwillige Ukrainer zurück in ihr Heimatland zu schicken. „Es muß jetzt über zwei Jahre nach Kriegsbeginn der Grundsatz gelten: Arbeitsaufnahme in Deutschland oder Rückkehr in sichere Gebiete der West-Ukraine“, unterstrich der 54jährige Oberbayer der Bild-Zeitung gegenüber. Kritik für diese Äußerungen kam unter anderem vom stellvertretenden Fraktionschef der SPD im Bundestag, Dirk Wiese (SPD). Dobrindt solle „sich schämen, Frauen und Kinder zurückzuschicken, die möglicherweise ihren Vater bereits an der Front verloren haben“. Unionspolitiker wie der Chef der Thüringer CDU-Landtagsfraktion Mario Voigt und der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag Steffen Bilger (CDU) äußerten sich unterdessen in eine ähnliche Richtung wie der Landesgruppenchef. Als Kriegsflüchtlinge mit sogenanntem vorrübergehendem Schutzstatus genießen Ukrainer derzeit einen weitgehend freien Zugang zu Sozialleistungen in Deutschland. (fw)




Kabinett will Ausweisung bei Terrorverherrlichung

BERLIN. Das Bundeskabinett hat eine Verschärfung des Ausweisungsrechts beschlossen. In Zukunft soll auch die Billigung oder Verherrlichung von Terroranschlägen als möglicher Ausweisungsgrund angesehen werden können. „Auch in Deutschland wurden die Terrorangriffe der Hamas auf Israel auf widerwärtigste Weise in sozialen Medien gefeiert“, teilte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu dem Beschluß mit. Attentate würden unfaßbares Leid anrichten. Wer Anschläge feiere, animiere Extremisten zu weiteren Attacken. Daher gelte: „Wer keinen deutschen Paß hat und hier terroristische Taten verherrlicht, der muß – wo immer möglich – ausgewiesen und abgeschoben werden.“ Schon ein einzelner Kommentar in den sozialen Medien könne künftig auf diese Art geahndet werden. Dabei müsse die betroffene Person vorher nicht einmal strafrechtlich verurteilt werden. Für die Linkspartei kritisierte die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger die geplante Rechtsänderung. „Ausweisungen lösen keine gesellschaftlichen Probleme“, mahnte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Partei im Bundestag. Die Rechtsverschärfung sei ein „Ausdruck von autoritärem Staatsumbau“. (fw)



Keine Waffenerlaubnis wegen AfD-Mitgliedschaft

DÜSSELDORF. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, daß AfD-Mitglieder keine Waffen besitzen dürfen. Der Umstand, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei als Verdachtsfall einstufe, führe zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ihrer Mitglieder, urteilten die Richter. Dies gelte auch dann, wenn die betroffene Vereinigung oder Partei nicht verboten worden sei. Durch diese strenge Auslegung des Waffenrechts werde auch nicht das im Grundgesetz verankerte Parteienprivileg verletzt. Die Zuverlässigkeitsprüfung erfolge personenbezogen. Hintergrund ist eine Klage zweier AfD-Mitglieder aus Nordrhein-Westfalen gegen den Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse. Damit wären sie verpflichtet, insgesamt knapp 200 Schußwaffen der Polizei zu übergeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht entschied, eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Münster „wegen grundsätzlicher Bedeutung“ zuzulassen. In der Vergangenheit gab es allerdings auch anderslautende Urteile. So entschied das Verwaltungsgericht Gera im vergangenen Jahr, das Thüringer Innenministerium dürfe nicht pauschal AfD-Mitgliedern ihre Waffenbesitzkarte entziehen. Der Verfassungsschutzbericht, in dem die Landespartei als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuft ist, liefere nicht „die dafür erforderliche Erkenntnisgewißheit“. (kuk)




Staatsanwälte ermitteln gegen Botschaftsbeamte 

BERLIN. Die Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus haben Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes aufgenommen. Das berichtet der Focus. Sie sollen mehreren tausend Afghanen, Syrern, Türken und anderen Migranten geholfen haben, mit falschen Ausweisen in Deutschland Asyl zu beantragen. Die Beamten im Ministerium von Annalena Baerbock (Grüne) haben demnach Mitarbeiter in Botschaften und Konsulaten dienstlich angewiesen, Visums-anträge für die Einreise nach Deutschland trotz unvollständiger oder offensichtlich gefälschter Papiere zu genehmigen. So sei in den vergangenen fünf Jahren eine riesige Zahl von Migranten eingewandert, die dann hier Asyl beantragten. Doch die mutmaßliche Förderung illegaler Einreisen beschränkte sich nicht auf Afghanistan, Syrien und die Türkei: Auch Pakistaner und Bürger verschiedener afrikanischer Staaten erhielten durch die Anweisungen von Baerbocks Mitarbeitern offenbar mit manipulierten Dokumenten Einreisegenehmigungen. Bereits im April 2023 hatte der Cicero ausführlich über den Fall Mohammad G. berichtet und ein Schlaglicht auf die skandalösen Zustände geworfen. Obwohl sich der Paß des Afghanen als gefälscht herausstellte, drängte das Auswärtige Amt die Botschaft in Pakistan dazu, dem Mann ein Visum für die Einreise nach Deutschland auszustellen. Proteste des Botschafters in Islamabad wurden zurückgewiesen. Stattdessen folgte die Anweisung, G. nach Deutschland zu lassen. Aufgrund von Strafanzeigen leitete die Berliner Staatsanwaltschaft in diesem Fall ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen mindestens einen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes ein. Ob es sich dabei um eines der Verfahren handelt, die nun öffentlich geworden sind, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte gegenüber dem Focus die Ermittlungen. Wann diese abgeschlossen sein werden, sei „noch nicht absehbar“. (fh)