„Alles für Deutschland“: Höcke erneut verurteilt
HALLE. Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke erneut zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Politiker vor, im vergangenen Dezember während einer Kundgebung in Gera das Publikum animiert zu haben, die Parole „Alles für Deutschland“ zu rufen. Konkret hatte er während seiner Rede „Alles für –“ gerufen. Die Demonstranten antworteten mit „Deutschland“. Er muß nun 130 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen. Nach Einschätzung des Gerichts benutzte Höcke diese Formulierung bewußt. Dem Staatsanwalt zufolge habe der AfD-Politiker mit seiner Rede „genau das erreicht, was Paragraph 86a verhindern soll“. Er habe NS-Sprache „wieder salonfähig gemacht“. Strafverschärfend komme hinzu, daß der Thüringer Landeschef Dritte mit einbezogen und aufgestachelt hätte. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine deutlich härtere Strafe für den 52jährigen beabsichtigt und eine achtmonatige Freiheitsstrafe gefordert. Zudem wollte sie Höcke zwei Jahre lang die Möglichkeit entziehen, in öffentliche Ämter gewählt zu werden. Damit hätte er bei den im Herbst stattfindenden Landtagswahlen in Thüringen nicht als Spitzenkandidat seiner Partei antreten können. Dies lehnte das Gericht allerdings ab. Bereits im Mai war Höcke von dem Gericht wegen der Nutzung der Losung während einer Wahlkampfkundgebung in Sachsen-Anhalt zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden. Höcke selbst wies die Vorwürfe zurück. Der von ihm getätigte Ausruf habe eine lange Tradition und sei schon vor dem Nationalsozialismus verwendet worden. Daß sie auch der offizielle Schlachtruf der SA gewesen sei, habe er nicht gewußt. Er legte Revision gegen das erste Urteil ein. (st)
Bericht zu Extremismus in Polizei und Bundeswehr
BERLIN. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den neuen Lagebericht zu Rechtsextremismus in Deutschlands Sicherheitsbehörden vorgestellt. Demnach bestünden bei 364 der insgesamt 690.300 Angehörigen von Bundeswehr und Polizei Anhaltspunkte für Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Das entspricht einem Anteil von 0,057 Prozent der dort Beschäftigten. Geprüft wurden insgesamt 739 Fälle von Juli 2021 bis Dezember 2022. Insbesondere „extremistische Verlautbarungen in Chats und einschlägige Äußerungen auf Social-Media-Plattformen“ wurden in dem Papier untersucht. Fast ein Sechstel der Fälle fiel in diese Kategorie. Deutlich geringere Anteile verzeichnete der Verfassungsschutz hingegen bei Gewaltdelikten im Sicherheitsapparat. Im Bund waren es 3,8 Prozent, in den Länderbehörden 6,3 Prozent der Fälle. Erstmals erfaßte das BfV auch die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Die „Delegitimierungsszene“ agitiere gegen den Staat und beschädige letzlich das gesamte politische System. Im einzelnen „durchaus kritikwürdige Umstände“ würden dabei bewußt „überspitzt und verallgemeinert“. Dies stehe im Widerspruch zum Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Dieser Bereich machte rund 8,2 Prozent der Verdachts- und erwiesenen Fälle aus. Lob kam von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): „Der neue Lagebericht zeichnet ein präzises Bild.“ Vertrauen und Transparenz seien „essentiell“ und jeder einzelne Fall sei einer zu viel. Vor allem der Zugriff auf Waffen und besondere Eingriffsbefugnisse müßten auch mit der notwendigen Kontrolle einhergehen. „Hier bleiben wir wachsam“, versprach die Sozialdemokratin. (kuk/fw)