FDP will Kontrollen an Außengrenzen verlängern
BERLIN. Die FDP will die während der Fußball-EM eingeführten Kontrollen an den deutschen Außengrenzen um mindestens ein Jahr verlängern. „Das ist ein echter Beitrag, um irreguläre Migration nach Deutschland zu begrenzen. Eine Verlängerung für ein Jahr nach der EM ist daher notwendig“, begründete FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai den Vorstoß kürzlich der Bild-Zeitung. Stationäre Grenzkontrollen hätten sich bewährt. Ihre Bilanz könne sich sehen lassen. Seit Inkrafttreten der Maßnahmen am 7. Juni hat die Bundespolizei eigenen Angaben zufolge bereits 4.659 unerlaubte Grenzübertritte festgestellt und 3.261 Einreiseversuche verhindert. 150 Schleuser seien außerdem festgenommen worden. Die Zahl der Einzelkontrollen belaufe sich insgesamt auf 830.000. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Grenzkontrollen angeordnet, um die Sicherheit bei dem europäischen Fußballturnier zu gewährleisten. „Wir wappnen uns mit maximalem Einsatz der Sicherheitsbehörden gegenüber allen denkbaren Gefahren. Unser Fokus reicht von der Bedrohung durch islamistischen Terror, über Hooligans bis hin zu Cyberangriffen“, erläuterte die Sozialdemokratin. Die Kontrollen fänden sowohl an den deutschen Grenzen als auch auf See- und Flughäfen statt. Alle Reisenden würden gebeten, gültige Reisedokumente beim Grenzübertritt mitzuführen. (fw)
Polizeibeauftragter legt ersten Bericht vor
BERLIN. Der Polizeibeauftragte des Bundestags, Uli Grötsch (SPD), hat seinen ersten Bericht vorgelegt. Schon nach kurzer Zeit sei er sehr oft kontaktiert worden. „Ich bin ein Stück weit überrascht, daß bereits zum jetzigen Zeitpunkt, kurz nach meiner Ernennung, Beschäftigte unterschiedlicher Polizeidienststellen die Gelegenheit nutzten, sich außerhalb des Dienstweges mit ihren individuellen Sorgen im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Dienstes an mich zu wenden“, unterstrich Grötsch in seinem 100-Tage-Bericht über die ersten Wochen seiner Arbeit. Ihn hätten Beschwerden von Polizisten über Dienste fernab des Heimatreviers, beispielsweise an den deutschen Außengrenzen erreicht. Andererseits hätten sich Bürger bei ihm über sogenanntes Racial Profiling beklagt. „In einem vielfältigen Land, in dem alle Platz finden, darf es kein Racial Profiling geben“, unterstrich der Polizeibeauftragte mit Blick auf diese Fälle. Die Klage der Bundespolizeigewerkschaft vor dem Bundesverfassungsgericht gegen seine Arbeit kommentierte Grötsch mit den Worten: „Verfassungsbeschwerden sind Bürgerrecht. Von diesem Bürgerrecht Gebrauch zu machen, finde ich völlig in Ordnung. Am Ende entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“ Die Gewerkschaft hatte seinerzeit Beschwerde gegen die Schaffung des Amts eines Polizeibeauftragten durch die Ampelkoalition eingelegt. „Dort, wo hohes Ansehen bereits vorhanden ist, zum Beispiel bei der Feuerwehr, den Rettungskräften und bei der Polizei, bedarf es keiner weiteren Kontrollinstanz, die sich außerhalb des Grundgesetzes bewegt“, mahnte die Standesvertretung. Mit dem Posten des Polizeibeauftragten würden Beamte hierzulande unter einen unbotmäßigen Generalverdacht gestellt. Im März wurde der ehemalige SPD-Abgeordnete Grötsch zum ersten Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag ernannt. Die Schaffung des Amtes wurde im Januar beschlossen. Grötsch ist 48 Jahre alt und hat selbst 21 Jahre lang als Polizist gearbeitet. (fw)