Wege der Justiz sind unergründlich – zumindest für den juristischen Laien. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat eine 20jährige wegen Beleidigung und Bedrohung zu einem Wochenende Jugendarrest verurteilt. Die junge Frau hatte die Handynummer von einem der zehn Hamburger Stadtpark-Vergewaltiger herausgefunden und diesen wüst beschimpft. Nach Angaben des Hamburger Abendblattes soll sie ihm bei dem Messengerdienst WhatsApp geschrieben haben, er sei eine „ekelhafte Mißgeburt“, ein „Vergewaltigerschwein“ und er könne künftig „nirgendwo mehr hingehen“, ohne verprügelt zu werden. Die Verurteilte muß ein Wochenende in der Jugendarrestanstalt verbringen. Die Frau war bereits aktenkundig und hatte in der Vergangenheit wegen geringfügigen Diebstahls unterhalb eines Warenwerts von 25 Euro eine Erziehungsmaßregel erhalten. Die Tat des bedrohten und beleidigten Mannes hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Im Stadtpark Hamburg hatten er und neun weitere Männer eine betrunkene 15jährige immer wieder vergewaltigt. Von den insgesamt zehn Angeklagten wurde einer freigesprochen, acht kamen mit jeweils 60 Sozialstunden und Bewährungsstrafen davon, und nur einer mußte für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Die verurteilten jungen Männer sind zwischen 16 und 20 Jahre alt. Fünf von ihnen sind deutsche Staatsbürger, die anderen kommen aus Montenegro, Syrien, Kuwait, Afghanistan und Armenien. Justitias Schwert hat die junge Frau für ihre wüsten Beleidigungen per WhatsApp also härter getroffen als neun der zehn Sexualstraftäter. Sie habe ihrem Ärger freien Lauf gelassen, hatte sie im Verfahren zu Protokoll gegeben. Die Staatsanwaltschaft muß nicht, aber soll in solchen Fällen Anklage erheben, „wenn dies im öffentlichen Interesse liegt“ oder „für die Erziehung unerläßlich“ ist.