Grüne Tierschutz-Novelle nicht praxistauglich
AMBERG. Die Freien Bauern haben den Referentenentwurf der Ampelregierung zur Novelle des Tierschutzgesetzes als „nicht praxistauglich“ zurückgewiesen. Das Tierwohl lasse sich nicht auf Rechtsnormen und technische Standards reduzieren, sondern es hänge vom Engagement des Halters ab, erklärte Georg Straller von der Bundesvertretung der Interessenorganisation der bäuerlichen Familienbetriebe. Wenn die Novelle bewirke, daß Landwirte aus der Produktion ausschieden und die Tierhaltung insgesamt unwirtschaftlicher werde und sich damit zu Agrarkonzernen oder ins Ausland verlagere, bewirke sie das Gegenteil. In einer an das Agrarministerium von Cem Özdemir versandten Stellungnahme wendet sich der Schweinemäster aus der Oberpfalz auch gegen das Verbot der Anbindehaltung von Rindern und die Verschärfungen bei der Schwanzeinkürzung von Schweinen und Schafen: „Indem die Novelle die Eigenverantwortung des Tierhalters, der seine Tiere kennt und täglich beobachtet, völlig ausblendet und statt dessen auf starre Regulierung setzt, bleibt ein erhebliches Potential für praktischen Tierschutz ungenutzt.“ (fis)
www.freiebauern.de
Alzheimer: Medikament verzögert die Demenz
SILVER SPRING. Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat vorige Woche – nach Lecanemab 2023 – mit Donanemab ein zweites Alzheimer-Medikament vorläufig zugelassen. Das Präparat der US-Pharmafirma Eli Lilly könne „das Voranschreiten der Alzheimer-Erkrankung bei Menschen verzögern, deren Erkrankung sich in einem frühen Stadium befindet. Insbesondere wenn die Menge des Tau-Proteins noch relativ klein ist“, erläuterte Andreas Lüschow, Neurologe an der Berliner Charité, im Tagesspiegel. „Die Wirksamkeit des Donanemab ist um so größer, je weniger Tau-Protein vorhanden ist.“ Eine frühe Therapie sei wichtig, weil bereits aufgetretene Symptome nicht rückgängig gemacht werden könnten: „Die kognitiven Fähigkeiten der behandelten Patienten verschlechtern sich im Laufe von 18 Monaten in der Donanemab-Studie um ungefähr 30 Prozent weniger als die der Placebo-Patienten. Das heißt, die Patienten gewinnen circa sechs Monate Zeit.“ (fis)
fda.gov/media/179167/download
Bundesrat mußte Glyphosat-Einsatz wegen EU absegnen
BERLIN. Der Bundesrat hat vorigen Freitag eine Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) beschlossen. Damit bleibt Glyphosat weiterhin mit Einschränkungen erlaubt. Gleichzeitig werde aber sichergestellt, daß das Totalherbizid nicht in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten angewendet werde, teilte das Bundesagrarministerium mit. Auch das Verbot der Anwendung zur Vorsaatbehandlung, die Spätanwendung vor der Ernte (Sikkation) und nach der Ernte zur Stoppelbehandlung bleibe bestehen. Die Ampel wollte ursprünglich ein vollständiges Glyphosat-Verbot, doch die EU-Kommission hatte 2023 die Genehmigung für den Glyphosat-Einsatz bis Ende 2033 verlängert. Damit war das deutsche Glyphosat-Verbot EU-rechtswidrig geworden. (fis)
bayer.com/de/de/hsdf-glyphosat
Erkenntnis
„Bei EU-Entwaldungsrichtlinie vergißt man, wer in Indonesien mit der Abholzung begonnen hat: Es waren die Europäer, die hier ihre Kaffeeplantagen angelegt hatten. Jetzt, wo sie die Produkte nicht mehr selbst kontrollieren, kommen sie mit ihren Beschwerden. Eines sollte den EU-Abgeordneten klar sein: Ohne Palmöl bekommen sie in Zukunft auch keine Nutella-Crêpes mehr.“
Airlangga Hartarto, Maschinenbauer, Unternehmer und Indonesiens Wirtschaftsminister