Vielleicht hat da die Sehnsucht nach einem neuen Sommermärchen ansteckend gewirkt. Jedenfalls hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Deutschlandflaggen-Verbot für die Bundespolizei aufgehoben. „Das Verbot aus Gründen der Neutralität ist ausgesetzt“, sagte sie der Bild-Zeitung. Während der gerade laufenden Fußball-Europameisterschaft sei es nun erlaubt, an „Dienstfahrzeugen der Bundespolizei“ Deutschlandflaggen anzubringen. Bisher hatte das Innenministerium auf das Neutralitätsgebot verwiesen und Polizisten untersagt, auf Polizeiautos oder auf ihrer Dienstkleidung eine Deutschlandfahne zu tragen. Diese und gleichlautende Anweisungen mehrerer Landes-innenministerien hatten für allgemeines Kopfschütteln gesorgt. So hieß es etwa aus Niedersachsen, daß das Tragen von „Fan-Artikeln“ oder das Anbringen von Deutschlandflaggen durch Beamte der Schutzpolizei an ihrer Dienstkleidung ausgeschlossen sei. Bei Einsätzen, „bei denen die Polizei im Einzelfall deeskalierend wirken muß, sollte die amtliche Funktion der Beamtinnen und Beamten im Vordergund stehen“, betonte das Ministerium in Hannover. Daher könne, auch wenn die Bundesflagge nicht im Widerspruch zur Treuepflicht der Beamten stehe, eine dienstliche Anordnung, die die Untersagung des Anbringens der Bundesflagge zum Inhalt hat, geboten sein. Bei der Bundespolizei gilt die neue Regelung nun ausschließlich für den EM-Zeitraum und kommt laut Bild nicht zur Anwendung, wenn einsatztaktische Gründe oder Regelungen der Straßenverkehrsordnung ihr entgegenstehen. „Natürlich wird die Bundespolizei ihre Aufgaben weiter genauso unbefangen, neutral und hochprofessionell wahrnehmen, wie wir es kennen“, betonte Faeser. Die Polizisten würden alles für die Sicherheit während der Europameisterschaft tun. „Und unsere Beamtinnen und Beamten stehen hinter unserem deutschen Team!“, bekräftigte sie.