Plagiatsjäger Weber kritisiert SZ-Gutachten
MÜNCHEN. Der bekannte Plagiatsjäger Stefan Weber hat das Dissertationsgutachten im Auftrag der Süddeutschen Zeitung über die umstrittene SZ-Vize Alexandra Föderl-Schmid scharf kritisiert. Besonders die Einstufung von Kopien aus Wikipedia als „nicht plagiatswürdig“ sei problematisch, sagte er im Telepolis-Podcast. Wenn die interne Kommission „bewußt Kategorien so abändert und manipuliert, daß ein erwünschtes Ergebnis herauskommt, dann ist es Betrug“, betonte Weber. Ein Expertengremium aus Ex-Spiegel-Chefredakteur Steffen Klusmann, der Leiterin der Deutschen Journalistenschule, Henriette Löwisch, sowie dem Eichstätter Journalistik-Professor Klaus Meier hatte in seinem Abschlußbericht zu Abschreibevorwürfen Föderl-Schmid entlastet. Man habe „keine Hinweise“ gefunden, daß die Vize-Chefredakteurin der Süddeutschen Zeitung „methodisch die journalistische Leistung von anderen in einer Weise kopiert hätte, ohne die ihre eigenen Texte keine Gültigkeit gehabt hätten“. Föderl-Schmids Beiträge hätten zwar „gegen journalistische Standards verstoßen“, seien aber „weit entfernt von einem Plagiatsskandal“. (gb)
WDR zieht vor das Bundesverfassungsgericht
KARLSRUHE. Die Berichterstattung zur Europawahl hat ein juristisches Nachspiel. Der WDR zieht vor das Bundesverfassungsgericht, weil sich das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in die ARD-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ eingeklagt hatte. Die Verfassungsbeschwerde solle „grundsätzlichen Klärungsbedarf“ regeln, „was die abgestufte Chancengleichheit angeht“, teilte der öffentlich-rechtliche Sender mit. „Wir wollen für zukünftige Wahlen gerne Rechtssicherheit herstellen, welche redaktionellen Spielräume wir in der Vorwahlberichterstattung haben und welche Rolle dabei das redaktionelle Gesamtkonzept spielt.“ Im Vorfeld der „Wahlarena“-Sendung, die drei Tage vor der Europawahl im Abendprogramm lief, hatte das BSW die Teilnahme ihres Spitzenkandidaten Fabio De Masi juristisch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erzwungen. Unabhängig davon möchte der WDR nun Klarheit über das „Prinzip der abgestuften Chancengleichheit“ erreichen. Dieses besage nach Auffassung der Anstalt, „daß die Parteien im Vorfeld von Wahlen entsprechend ihrer tatsächlichen Bedeutung im Programm zu berücksichtigen sind“. Gleichzeitig stünden Wahlsendungen unter dem Schutz der Rundfunkfreiheit. „Zwischen beidem muß nach der Rechtsprechung ein angemessener Ausgleich hergestellt werden. Nach Auffassung des WDR ist die Chancengleichheit auch dann gewahrt, wenn eine Partei nicht ins journalistische Konzept einer Sendung paßt und deshalb in eine konkrete Sendung nicht eingeladen wird, im Gesamtprogrammangebot aber angemessen berücksichtigt ist.“ (gb)
Aufgelesen
„Dieser missionarische Journalismus führt auch zu Rechtsverletzungen, die es früher so nicht gegeben hat.“
Medienanwalt Christian Schertz im „Pioneer“-Gespräch mit Gabor Steingart