AfD und BSW boykottieren Selenskyj im Bundestag
BERLIN. Vor der Rede des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj im Bundestag haben die AfD-Bundestagsfraktion und die Gruppe des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) demonstrativ den Plenarsaal verlassen. „Wir lehnen es ab, einen Redner im Tarnanzug anzuhören“, begründeten die beiden AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla die Aktion. Das BSW warf Selenskyj vor, er setze derzeit auf eine „offene Eskalation des Krieges“ unter Beteiligung der Nato. Die AfD meinte in ihrem Statement, die Bundesregierung solle Selenskyj keine Bühne für „Wiederaufbaubettelei“ geben. Deutschland zahle schon jetzt „mehr als genug“ für Militärhilfe, EU-Hilfe und Bürgergeld für Ukrainer. „Genug ist genug. Die Bundesregierung muß sich mit Diplomatie für Frieden in der Ukraine einsetzen“, forderten Weidel und Chrupalla. Nur die AfD-Abgeordneten Norbert Kleinwächter, Albrecht Glaser, Joachim Wundrak und Rainer Kraft blieben während der Rede des ukrainischen Staatsgastes im Plenum. Er sei als Abgeordneter gewählt, „um da zu sein, nicht um abwesend zu sein“, sagte Kraft der JUNGEN FREIHEIT. Zudem habe die AfD den Anspruch „pro-deutsch“ zu sein, während das BSW „ein pro-russisches Familienunternehmen“ sei. Sein Kollege Wundrak nannte der JF gegenüber den Boykott einen Fehler. Die „zivilisatorische Höflichkeit“ gebiete es, anwesend zu sein, wenn ein Staatsoberhaupt im Bundestag spreche. CDU-Fraktionschef Friedrich Merz verurteilte die Aktion von AfD und BSW: „Daß man als Abgeordneter im Deutschen Bundestag dem Staatspräsidenten dieses vom Krieg bedrohten Landes den Respekt versagt, ist ein wirklicher Tiefpunkt in der Kultur unseres Parlamentes“. (fw)
Parteitag: AfD klagt gegen Kündigung der Halle
ESSEN. Die AfD hat juristische Schritte gegen die Stadt Essen eingeleitet. Damit will sich die Partei gegen die Kündigung der städtischen Grugahalle wehren, in der Ende Juni der AfD-Bundesparteitag stattfinden soll. Zu diesem Zweck beantragte der Bundesvorstand den Erlaß einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Essen. Dieses wird Medienberichten zufolge am Montag darüber mündlich verhandeln. Hintergrund ist eine von der Stadt geforderte Zusatzerklärung zum bereits im vergangenen Jahr geschlossenen Mietvertrag. Darin wird die AfD aufgefordert, sicherzustellen, daß während des Parteitages keine strafbaren nationalsozialistischen Parolen, etwa Äußerungen wie „Alles für Deutschland“, verwendet werden. Ansonsten drohte eine Vertragsstrafe von 500.000 Euro. Dies hatte die AfD-Spitze abgelehnt. „Ein rechtsgültiger Vertrag kann – zumindest in einem Rechtsstaat – nicht nachträglich einseitig modifiziert werden“, teilte Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch zur Begründung mit. Sein Vorstandskollege Peter Boehringer ergänzte, es sei unmöglich, „bei 1.800 Teilnehmern und externen, parteifremden Besuchern einer Veranstaltung jede strafrechtlich heikle Wortmeldung vorab kennen und verhindern zu können“. Eigenen Angaben zufolge erstattete die AfD zudem Anzeige gegen Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) und den Geschäftsführer der Messe, die die Grugahalle betreibt. Laut Grundgesetz wirken Parteien „bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“. Ihre „innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen“, weshalb sie auch in regelmäßigen Abständen Parteitage abhalten müssen. Bei der AfD steht in Essen die Wahl des Bundesvorstands an. (fh/vo)