Zu: „Le Pen bricht mit der AfD / Gegen die Isolation“ von Dieter Stein, JF 23/24
Ein freundliches Gesicht zuviel
Der Fall Krah ist exemplarisch für die AfD: Seilschaften im Hintergrund, persönliche Machtinteressen und unscharfe politische Grenzen, vor allem nach rechts, sorgen dafür, daß sich die AfD immer wieder selbst mehr schadet als alle politischen Gegner zusammen. Herr Krah macht in erster Linie, was er will und was er für richtig hält, und damit ist er als einflußreiche Person in der AfD in bester Gesellschaft. Schon aufgrund der unseligen Auseinandersetzung mit Herrn Fest hätte er nie auf Platz 1 der Europaliste gewählt werden dürfen. Besonders deutlich wird diese Problematik am aktuellen Fall des Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich in NRW. Dieser wurde erst kürzlich in den neuen Landesvorstand NRW gewählt, obwohl er sich vorher selbst als das „freundliche Gesicht des NS“ bezeichnete und gerne den „demokratischen Freisler“ (Massenmörder im Dritten Reich) geben würde und die Bundestagsfraktion deshalb eine Aufnahme in die Fraktion ablehnte. Jetzt, nach erneuten schwer parteischädigenden Äußerungen, beantragte der Landesvorstand NRW endlich den Parteiausschluß dieser Person. Ich hätte etliche solcher Beispiele für mangelndes Grenzmanagement und Führungsversagen innerhalb der AfD. Damit muß Schluß sein. Jeder, der seine Meinung über die Interessen der AfD stellt, muß von Beginn an wissen, daß für ihn kein Platz in dieser Partei ist.
Heinz Schäfer, Neunkirchen-Seelscheid
Zu: „Cʼest fini, sagt Marie“ von Henning Hoffgaard / Christian Vollradt, JF 23/24
Kein Ruhmesblatt für konservative Zeitung
Die beiden Autoren haben ganze Arbeit geleistet an der Diffamierung des charismatischen Maximilian Krah, Spitzenkandidat der AfD für die EU-Wahl! Ist den beiden nicht bekannt, daß der Deutsch-Chinese mal SPD-Mitglied war und sich immer wieder dem „Verfassungsschutz“ angedient hat? Warum sollte Krah das wissen? Er wollte einen professionellen Mitarbeiter für Außenhandel (in der EU ist Krah im Außenhandelsausschuß). Hans-Georg Maaßen sagte zu dieser Spionagetätigkeit des Chinesen, daß der Verfassungsschutz unter seiner Führung Betroffene immer gewarnt habe, sobald der Behörde bekannt war, daß Mitarbeiter von Abgeordneten für Geheimdienste tätig waren. So müßte es laufen und nicht wie bei Maximilian Krah – die Bombe kurz vor der EU-Wahl platzen lassen und ihm alles in die Schuhe zu schieben.
Sodann erfährt der Leser nicht, was in Bayern mit dem harmlosen AfD-Wahlkampfauftritt passiert ist – vor allem mit dem Wirt in Miesbach (Tausende Haß-Mails hat er erhalten, alle Vereine haben abgesagt, wenn er der AfD eine Bühne geben wird, sein Auto wurde demoliert, eines seiner Schulkinder zusammengeschlagen). Ein guter Gag mit der „reaktionärsten“ Wahlkampf-Veranstaltung und dem „protzigen Auto“, wie die JF schreibt (wo bleibt der Humor?), hat dann schließlich in Holzkirchen stattgefunden mit Megafon-Gebrülle der Antifa auf der anderen Straßenseite. Daß die JF an der Vernichtung von Maximilian Krah mitwirkt, ist kein Ruhmesblatt für eine konservative Zeitung.
Barbara Renz, Otterfing
Zu: „Die brutale Doppelmoral“ von Henning Hoffgaard, JF 23/24
Wem, wenn nicht den Deutschen?
Übertreibung macht anschaulich, heißt es. „Deutschland den Deutschen“? Gegenfrage – wem denn sonst? Freilich hätte man bei der Liedzeile zu den Ausländern noch ein bis zwei Worte ergänzen können. Nämlich „kriminelle“ sowie „ausreisepflichtige“; das hätte vom Versmaß und vom Reim aber nicht gepaßt, man muß es sich eben dazudenken. Das muß die sogenannte Demokratie aushalten. Denn die Wahrheit ist viel bedrückender. Deutschland nicht mehr den Deutschen, und jeder kann rein und darf nach eigenenem Belieben bleiben? Bei Strafe des eigenen (deutschen) Untergangs.
Sven Langheinrich, Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Zu: „Zwischen allen Stühlen“ von Rainer F. Schmidt, JF 23/24
Revolutionäre Umstände kommen zu kurz
Der Artikel über Kurt Eisner läßt mich etwas ratlos zurück, denn ich finde die Angaben zur Person Eisners eigentümlich romantisierend. Dem Buch „Berlin, Kabul, Moskau. Oskar Ritter von Niedermeyer und Deutschlands Geopolitik“ von Hans-Ulrich Seidt (Universitas, München 2002, S. 121ff.) entnehme ich, daß nach der Ermordung des linkssozialistischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner (21. Februar 1919) die von seinen Anhängern ausgerufene Münchner Räterepublik am 7. April 1919 die Beziehungen zur Reichsregierung in Berlin abgebrochen und den Anschluß Bayerns an die Sowjetrepubliken in Ungarn und Rußland verkündet hatte. Ein ausgesprochen „weltrevolutionäres“ Milieu also! Ferner findet sich bei Seidt die Tatsache, daß die von den Freikorps belagerte kommunistische bayerische Räteregierung Geiseln ermordet hatte (auch das Eppsche Freikorps ermordete Unschuldige).
Seidt führt einen Tagebucheintrag von Thomas Mann vom 5. Mai 1919 an: „Das Eppsche Korps ist unter großem Jubel und in bester Haltung eingezogen (…) daß es sich unter der Militärdiktatur bedeutend freier atmet als unter der Herrschaft der Crapule“. Weitere drastische Äußerungen von Thomas Mann über den Typus des importieren Revolutionärs („Mischung aus jüdischem Intellektualradikalismus und slawischer Christusschwärmerei“) werden zitiert, und Thomas Mann zog Folgerungen, die zur Veröffentlichung in der Presse im Jahr 2024 kaum geeignet sind. Die gewalttätige Komponente dieser Sowjet-Revolutionäre, die München regierten, scheint mir bei diesem Beitrag zu kurz zu kommen.
Klaus Fuchs, Remchingen
Zum Schwerpunktthema: „Wir sind das Volk / 75 Jahre Grundgesetz“, JF 22/24
Zurück zu den Prinzipien
Was versprach man sich damals vom Grundgesetz? Sicherlich diente dessen Verabschiedung durch den Parlamentarischen Rat eher pragmatischen als utopischen Zielen, was wohl auch erklären dürfte, warum der 23. Mai in der Bundesrepublik kein Feiertag war – im Gegensatz zur DDR, wo der 7. Oktober als Tag der Staatsgründung mit Prunk und Paraden zelebriert wurde. Den Gründern des Grundgesetzes gelang neben der Westbindung der Bundesrepublik auch eine Manifestierung des Grundgesetzes, welches sich als widerstandsfähiger erwies als das sozialistische Gegenmodell in der DDR.
Nach der turbulent gescheiterten Weimarer Republik, dem ersten deutschen „Demokratieexperiment“, woraufhin zwölf Jahre Terror und Unrecht folgten, sollte das Grundgesetz vor allem Sicherheit, Frieden und eine Gewährung bürgerlicher Freiheiten garantieren, was es auch gewiß tat. Der Parlamentarische Rat scheute sogar nicht davor zurück, den Deutschen mit Art. 20 Abs. 4 GG ein „Widerstandsrecht“ als äußerstes Mittel gegen staatliche Willkür zu garantieren, was wohl heute von den Herrschenden im Zweifelsfall als potentieller „rechtsextremer Putsch“ kategorisiert würde.
Grund zur Sorge bieten auch willkürliche Forderungen nach einem Parteiverbot oder Aberkennung von Grundrechten unliebsamer Politiker. Die Würde des Menschen, die in Art. 1 Abs. 1 GG fest garantiert ist, gilt heute nicht mehr für alle, wie es die Ächtung der AfD, die Diskriminierung Ungeimpfter und die Kriminalisierung Andersdenkender („Rechter“) beweisen. Auch die Versammlungsfreiheit wird heute schnell zur Farce. Darum zurück zu den Prinzipien des Grundgesetzes!
Marcel Jacobs, Hamburg
Webfehler des Grundgesetzes
Zu den Einlassungen des Herrn Dr. Feldkamp (im JF-Interview „In deutscher Tradition“ mit Moritz Schwarz) bezüglich seiner Lobeshymne auf das Grundgesetz habe ich einige Einwände. Dabei schicke ich voraus, daß ich kein Jurist, sondern Physiker bin. Ich habe meine politische Bildung im wesentlichen durch einen amerikanischen Lehrer in der Oberstufe erhalten und bin daher intensiv mit der amerikanischen Verfassung und ihren Intentionen bekannt gemacht worden.
Das wesentliche Moment dieser ist das Mißtrauen gegenüber jeglicher Machtausübung, die daher, selbst um den Preis gegenseitiger Blockade der Regierungsinstitutionen, begrenzt werden muß, was hierzulande ja öfters auf Unverständnis stößt. Diese Machteinhegung ist im deutschen GG durch das nahezu uneingeschränkte Vertrauen in die Institution der Parteien faktisch ausgehebelt, wenn sich die handelnden Parteioberen in einem Kartell nur einig sind, wie wir das hierzulande seit Jahren erleben. De facto existiert das für die amerikanische Verfassung so wesentliche Prinzip der „checks and balances“ im GG nur, soweit die handelnden Akteure das zulassen, institutionell also nicht. Da die Regierung normalerweise durch die Mehrheit im Parlament getragen wird, findet eine ernsthafte Kontrolle gelegentlich durch das Verfassungsgericht statt, was nach meiner Meinung eine unzulängliche Krücke ist.
Michael F. Feldkamp begegnet diesen Unzulänglichkeiten, die Herr Schwarz anspricht, mit menschlichen Schwächen. Das genau ist aber der springende Punkt und der Webfehler des GG. Daß Menschen, gerade Parteimitglieder (und besonders Obere) so gestrickt sind, ist altbekannt, und eine Verfassung muß dem Rechnung tragen und Sicherungen einbauen. Die fehlen dem Grundgesetz weitgehend, im Vertrauen auf die kollektive Weisheit der Partei?
Ich fürchte, auch unseren Müttern und Vätern des Grundgesetzes war das DDR-Bekenntnis, die Partei hat immer recht, nicht fremd, und daher fehlen nahezu alle Sicherungen gegen die gegenwärtigen Verbiegungen des Rechtsstaates durch das herrschende Parteienkartell, was es nach der zugrundeliegenden Prämisse gar nicht geben dürfte, da Parteien ja Konkurrenten um den richtigen Weg zu sein haben.
Dr. Günter Crecelius, Langerwehe
Zum Leserbrief: „Mindestens grün hinter beiden Ohren“ von Heiko Spruth, JF 22/24
Des Wirtschaftsministers Zampano
Dem Leserbrief ist voll zuzustimmen. In diesem Zusammenhang ist es interessant, was Holger Douglas im TE-Wecker vom 25. Mai 2024 den Physiker und Kernkraftexperten Dr. Björn Peters fragt (Minute 17:02): „Es scheint ja auch so, daß die grüne Bundestagsfraktion (...) Wirtschaftsminister Habeck einfach vor sich her treibt.“ In der Tat ist dieser Gedanke nicht ganz abwegig, wenn man weiß, daß der tonangebende Zampano dort bis vor kurzem noch Jürgen Trittin hieß.
Walter Hofmann, Peenehagen
Zur Rubrik „Fragebogen“ mit Ulrike Stockmann, JF 22/24
Pressesprecherin der Werteunion
In Ihrem Fragebogen mit Ulrike Stockmann fehlt der Hinweis darauf, daß sie Pressesprecherin der Werteunion ist.
Hans Knoblauch, Recklinghausen
Zum Schwerpunktthema: „Plötzlich rechts“, JF 21/24
Vom Klassen- zum Demokratiefeind
Mehr als die Hälfte meines Lebens habe ich in der DDR verbracht. Manchmal denke ich, das habe ich doch schon einmal so oder so ähnlich gehört oder erlebt: Einst „Klassenstandpunkt“, jetzt klare Haltung; nicht mehr wird der „Sozialismus verteidigt“, sondern vorgeblich die Demokratie; der „Klassenfeind“ wurde abgelöst von angeblichen Demokratie- und Verfassungsfeinden, statt „Boykotthetze“ ist es jetzt Haß und Hetze, und der „antifaschistische Schutzwall“ lebt wieder auf in der Brandmauer gegen die AfD. Die „Nationale Front“ ersetzt derweil die Zivilgesellschaft, und die „Bonner Ultras/Kriegstreiber/Revanchisten/Ausbeuter“ erscheinen jetzt als Nazis, Rechtsextremisten, Rassisten. Mußte einst „der Friede bewaffnet“ sein, ist heute die wehrhafte Demokratie gefordert.
Wer in der DDR die Wahlkabine benutzte, mußte mit Konsequenzen rechnen, der Chef der Diakonie erklärt dagegen, wer die AfD wählt, wird entlassen. Woher weiß er eigentlich, welche Partei seine Mitarbeiter wählen?
Nach Gregor Gysi war der Grund für den Untergang der DDR, daß die Probleme nie ausdiskutiert wurden. Sobald jemand sich auf Marx berief, war die Diskussion beendet. Auch heute ist ein Ausdiskutieren der Probleme nicht möglich. Wer sich kritisch äußert, muß mit Nachteilen rechnen oder wird als Rassist oder Rechtsradikaler abgestempelt. Das kann für eine Demokratie nicht gut sein. „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen“. Dieser Satz von Immanuel Kant hat auch nach 300 Jahren noch seine Gültigkeit.
Karl Hahn, Bad Salzungen