Das Geschworenen-Gericht in New York befand den ehemaligen US Präsidenten Donald Trump in einer Entscheidung am 30. Mai 2024 wegen einer „Fälschung von Geschäftsunterlagen“ in 34 Fällen für schuldig. Einstimmig entschied die Jury, der Immobilienunternehmer und voraussichtliche Kandidat für die Präsidentschaftswahl 2024 habe „Geschäftsunterlagen gefälscht, um Einfluß auf die Wahl 2016 zu nehmen.“
Der frisch Verurteilte bezeichnete das Verfahren hingegen als „Farce“ und „politisch motiviert“. Tatsächlich stellt der Vorgang selbst für erfahrene Juristen eine Herausforderung dar, denn ihm zugrunde liegt ein eigentlich strafloser Vorgang. Donald Trump und sein Kampagnenteam hatten im Vorfeld des Wahlkampfes 2016 ein Abkommen mit einem Nachrichtenportal geschlossen, das Geschichten, die für den republikanischen Kandidaten skandalbehaftet sein könnten, exklusiv aufkaufen sollte und dadurch für die Wahl unschädlich machen würde. Eine Vorgehensweise, die in den Vereinigten Staaten als „Scheckbuch-Journalismus“ bekannt ist und straffrei bleibt. Abgewickelt wurden die Zahlungen über einen beauftragten Rechtsanwalt, der seinerseits Rechnungen an Donald Trump erstellte.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft daher: Trump habe mit seinen Zahlungen für „juristische Beratung“ an besagten Rechtsanwalt den wahren Zweck verschleiert und damit Betriebsunterlagen „gefälscht“. Auslöser war ein Skandal rund um eine angebliche Affäre zwischen der US-Pornodarstellerin Stormy Daniels und Donald Trump, den dessen Kampagnenteam gern vertuschen wollte.
Nicht zuletzt aufgrund der schwierigen Rechtslage werfen inner- wie außerhalb der Vereinigten Staaten einige Beobachter den Strafverfolgungsbehörden vor, das Recht in ihrem Sinne gebeugt zu haben. Denn der eigentliche Sachverhalt, also die Zahlung von Schweigegeld (im englischen „Hush Money“) ist juristisch unbedenklich, erst durch die Verschleierung der Zahlung als Anwaltsrechnung entsteht der schlußendlich von der Jury angenommene Vorwurf.
Auswirkungen auf den Wahlantritt Trumps hat das Urteil zunächst nicht. Auch als verurteilter Straftäter kann Donald Trump zur Wahl antreten, auch das Strafmaß wurde bisher nicht verkündet. Zumindest auf das Kampagnenbudget des Republikaners hat das Urteil eher einen positiven Effekt; innerhalb weniger Stunden spülten unzählige Spenden in die Kriegskasse.
Viktor Orbán würdigt Trump explizit als Ehrenmann
Auch außerhalb der USA konnte sich der ehemalige Präsident auf Rückhalt verlassen, der ungarische Premierminister Viktor Orbán bezeichnete in einem Tweet Donald Trump als „Ehrenmann“, der Amerika „immer an die erste Stelle gesetzt habe“; das Volk werde „im November sein Urteil fällen.“
Inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die Umfragewerte von Trump haben wird, ist noch unklar. Ohnehin hatten sowohl Trump als auch seine Anwälte angekündigt, in Berufung gehen zu wollen, der nächste Prozeßtag, an dem auch das Strafmaß verkündet werden soll, ist allerdings für den 11. Juli angesetzt, ausgerechnet vier Tage vor dem Parteitag der Republikaner, an dem Trump zum offiziellen Präsidentschaftskandidaten der Partei für die anstehende Wahl gekürt werden soll. Auch aufgrund dieser zeitlichen Nähe werden Trumps Anwälte um eine Verschiebung des Termins bitten.
Theoretisch könnte Trump auch zu einer längeren Gefängnisstrafe verurteilt werden, denkbar und wahrscheinlicher ist jedoch eine hohe Geldstrafe, denn die „Fälschung von Geschäftsunterlagen“ zählt in New York als „class E felonies“ – als niedrigste Kategorie der Straftaten. Obwohl einige politische Gegner die Inhaftierung von Trump fordern, spricht neben der niedrigen Kategorie auch ein praktischer Grund gegen eine Gefängnisstrafe: Als ehemaliger Präsident steht Trump ein lebenslanger Schutz durch den Secret Service zu. Wie das im Strafvollzug geregelt werden könnte, ist nach Meinung vieler Beobachter ein Ding der Unmöglichkeit.