© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 24/24 / 07. Juni 2024

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Juristischer Erfolg für AfD gegen Verfassungsschutz  

HAMBURG. Die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft hat vor dem Verwaltungsgericht in der Hansestadt einen juristischen Streitfall gegen den Landesverfassungsschutz gewonnen. „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Verfassungsschutz, der erneut vor Gericht in die Schranken verwiesen wurde“, sagte Fraktionsvize Alexander Wolf. „Ein guter Tag für die Demokratie und den Rechtsstaat.“ Die Behörde hatte im Verfassungsschutzbericht 2020 behauptet, die Fraktion würde zwei Anhänger der Identitären Bewegung beschäftigen und sei unterwandert von 40 Mitgliedern des sogenannten Flügels. Das Verwaltungsgericht urteilte am Mittwoch nun, daß diese Aussagen rechtswidrig sind. Wolf kritisierte die Behörde: „Ein offenkundig politisch instrumentalisierter Verfassungsschutz versucht, der AfD zu schaden, und verbreitet dazu auch Falschbehauptungen, neudeutsch ‘Fake News‘.“ Dieser politische Mißbrauch müsse beendet werden. „Der Verfassungsschutz soll sich an Recht und Gesetz halten und die Verfassung schützen, nicht die Regierung!“ Die Hamburger AfD wird vom Verfassungsschutz nicht offiziell als „Verdachtsfall“ oder „erwiesen rechtsextrem“ geführt. Die drei Landesverbände, bei denen das der Fall ist, befinden sich in Rechtsstreitigkeiten mit den jeweiligen Landesbehörden. (sv)




Niedersachsen schiebt nicht aus Kirchenasyl ab

Hannover. Das Land Niedersachsen hat angekündigt, künftig keine Flüchtlinge mehr abzuschieben, die sich im sogenannten Kirchenasyl befinden. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs von Innenministerin Daniela Behrens (SPD) mit Vertretern der evangelischen Kirche und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Hannover. Hintergrund ist ein Fall im Örtchen Bienenbüttel bei Uelzen. Dort hatte die Polizei eine vierköpfige russische Familie aus einer Gemeindewohnung geholt und nach Spanien abgeschoben, da dieser EU-Staat für das Verfahren der Betreffenden zuständig ist. „Das war eine sehr schmerzliche, eine sehr schockierende Erfahrung“, meinte Hannovers Landesbischof Ralph Meister. Gemäß einer Übereinkunft zwischen den Kirchen und dem Bamf aus dem Jahr 2015 sind die Kirchen verpflichtet, für jeden Fall von Kirchenasyl ein Härtefalldossier beim Bundesamt einzureichen. Nach der Prüfung lehnt das Bamf die Annahme eines Härtefalls meistens ab. Laut Kirche liege die Quote, in denen ein Härtefall anerkannt werde, bei nicht einmal einem Prozent. Laut des Innenministeriums in Hannover befanden sich 2022 noch 82 Personen im Kirchenasyl. Ein Jahr später waren es 159. Im ersten Quartal 2024 waren es bereits 39 Personen. Bei den Kirchenasylfällen geht es hauptsächlich um Personen, die gemäß dem Dublin-Verfahren aus Deutschland abgeschoben werden sollen. In solchen Fällen haben die Betroffenen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bereits einen Asylantrag gestellt und sind danach nach Deutschland eingereist, wo sie dann erneut einen Asylantrag stellten. Nach den EU-Regeln ist jedoch das Mitgliedsland, in dem der ursprüngliche Antrag gestellt wurde, für das Verfahren zuständig. Innenministerin Behrens forderte, das Bamf müsse Härtefälle anerkennen und auf der anderen Seite sollten die Kirchen „sehr sensibel mit dem Thema Kirchenasyl umgehen“. Auf ihre Vermittlung hin werde es zeitnah Gespräche zwischen den Kirchen und dem Bundesamt geben, kündigte die SPD-Politikerin an. (idea/vo)