Nicht unerwartet, aber doch enttäuschend: Einstimmig votierten die Geschworenen im New Yorker Prozeß um Schmiergelder Donald Trumps rund um die Affäre mit der Porno-Darstellerin Stormy Daniels auf schuldig in allen Punkten.
Der Ex-Präsident gilt nun als vorbestraft. Konsequenzen für seine erneute Kandidatur? Keine. Die Verfassung kennt keinen Vorbehalt gegen Bewerber mit Eintrag im Strafregister. Lediglich eine tendenziöse Interpretation der 14. Ergänzung der Verfassung, nämlich eine erfolgreiche Anklage wegen bewiesener Anstiftung zum bewaffneten Aufstand, könnte den New Yorker disqualifizieren. Waffen kamen im Januar 2021 bei der Gewalt um das US-Kapitol aber nachweislich nicht von den Demonstranten zum Einsatz. Eine entsprechende Anwendung auf Trump wäre arge Rechtsbeugung. Juristisch ist das Urteil dubios: Bei derartigen Vergehen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Tatjahr war 2016. Daß die Staatsanwaltschaft erst 2023 die Sache aufgegriffen hat, läßt auf politische Motivation schließen.
Trumps Anwälte werden sich alle Mühe geben, die anderen Prozesse, insbesondere den um die Anstiftung zum Volksaufstand, zu verschleppen. Politisch ist es nicht undenkbar, daß die Sache wiederkehrt: Das Triumphgeheul der linken Presse wie der New York Times ist kaum zu ignorieren. Trumps Lager sieht die ganze Causa eher als durchschaubar politisch motiviert.
Prof. Dr. Georg Menz lehrt Politikwissenschaften an der Old Dominion University in Virginia