© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 21/24 / 17. Mai 2024

Meldungen

Leistungen für abgelehnte Asylbewerber kürzen 

MÜNCHEN. Die bayerische Staatsregierung hat Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber gefordert. „Der Bund muß die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um für Ausreisepflichtige effektive Anspruchs-

einschränkungen zu ermöglichen“, heißt es in einem Bericht aus der Kabinettssitzung am Dienstag. Eine entsprechende Änderung wolle der Freistaat im Bundesrat beantragen. Derzeit führe die Ablehnung eines Asylantrages zu keinen Leistungskürzungen, argumentiert das Kabinett von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Gekoppelt mit dem grundliegend hohen Leistungsniveau im Vergleich zu den europäischen Nachbarn sorge das für einen Pull-Faktor. „Nahezu kein Land in Europa macht das so“, betonte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) bei einer Kabinettssitzung. Aktuell betreffe dies rund 243.000 vollziehbar ausreisepflichtige Migranten. Daher sollen Leistungen nur noch „zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege“ ausreichen. Demnach würde ein alleinstehender Erwachsener monatlich 228 Euro anstatt der bisherigen 460 bis 563 Euro erhalten. Zur Zeit können Leistungen für Ausreisepflichtige nur gekürzt werden, wenn sie einen Ausreisetermin versäumen, trotz möglicher Ausreisemöglichkeiten das Land nicht verlassen und dafür selbst verantwortlich sind. Die bayerische Staatsregierung will, daß Kürzungen eintreten, wenn eine Ausreisefrist abgelaufen ist. Dies soll auch für Personen mit einer Duldung gelten. (sv)




Krimineller Clan-Boß darf in Deutschland bleiben 

BERLIN. Der kürzlich aus dem Gefängnis entlassene Clan-Angehörige Ahmad Miri soll weiter in Deutschland bleiben können. Das hat die Verwaltung der Berliner Innenensenatorin Iris Spranger (SPD) auf Anfrage der Bild-Zeitung mitgeteilt: „Bei der Person liegt aufgrund der syrischen Staatsangehörigkeit und der Lage in Syrien derzeit ein Abschiebungsverbot vor, so daß sein Aufenthalt geduldet werden muß.“ Die Großfamilie Miri stammt eigentlich aus dem Libanon und wanderte Ende der achtziger Jahre nach Deutschland ein. Seitdem ist ihr Name eng mit dem kriminellen Clan-Milieu verbunden. Miri, der sich „der Patron“ nennt, soll laut Polizei über mindestens drei Alias-Identitäten verfügen. Die Angaben über seine Geburtsjahre schwanken zwischen 1980, 1982 und 1984. Nachdem er sich zunächst als in Beirut geborener Libanese ausgab, war er später staatenloser Palästinenser, dann Kurde und nun Syrer. Miris Asylantrag wurde erstmals vor 32 Jahren abgelehnt. Aufgrund fehlender Reisepässe konnte die Familie, seine Eltern und angeblich zwölf Geschwister, nicht abgeschoben werden. Seit November 2012 gilt er den deutschen Behörden wegen eines vorgelegten syrischen Passes als Staatsangehöriger des früheren Bürgerkriegslandes. Seitdem sagt er auch, er heiße in Wirklichkeit Ahmad A. Seinen Facebook-Account betreibt er allerdings weiter als Ahmad Miri. Inzwischen wurde er 22mal verurteilt, aktenkundig wurde er erstmals 1997. Die Bandbreite der Vergehen reicht dabei von Körperverletzungen über Verstöße gegen das Waffengesetz. Zuletzt erhielt er 2020 vor seinem nun zu Ende gegangenen knapp dreijährigen Gefängnisaufenthalt seine 27. Duldung. Zwar sei seine Ausweisung „unaufschiebbar rechtsgültig“, aber wegen der Situation in Syrien könne er in Deutschland bleiben, hieß es damals. Daran hat sich laut Berliner Senat nichts geändert. (fh)