Diakonie-Chef kündigt an, AfD-Wähler rauszuwerfen
Berlin. Der Präsident des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche, Rüdiger Schuch, hat angekündigt, Mitarbeitern, die die AfD wählen, den Arbeitsvertrag kündigen zu wollen. „Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten“, sagte Schuch in einem Gespräch mit der Funke-Mediengruppe. „Diese Leute“, betonte er, könnten sich „im Grunde auch nicht mehr zur Kirche zählen“, da das „menschenfeindliche Weltbild“ der Partei dem „christlichen Menschenbild“ widerspreche. Zunächst wolle man AfD-Sympathisanten unter den eigenen Angestellten allerdings von ihrer Wahlentscheidung abbringen. „Aber wenn das nichts ändert, muß es arbeitsrechtliche Konsequenzen geben.“ Er ergänzte: „Wer sich für die AfD einsetzt, muß gehen.“ Schuch forderte seine Mitarbeiter zudem auf, wählen zu gehen. Es sei „wichtig“, mit seiner Stimme „nicht die Feinde der Demokratie zu stärken“. Auch andere Unternehmen sollten diesbezüglich ihre „Haltung überprüfen und sich fragen, ob es genug für den Erhalt der offenen Gesellschaft tut“. Die Diakonie gehört nach eigenen Angaben zu den größten Trägern von Pflege- und Betreuungseinrichtungen in Deutschland. Mehr als 627.000 Menschen arbeiten für den Wohlfahrtsverband. (fh/lb)
Kommentar Seite 2
Kriminelle Kinder sollen bestraft werden können
Berlin. Die stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Mariana Harder-Kühnel hat eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf zwölf Jahre gefordert. Zuletzt hatte die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2023 eine im Vergleich zum Vorjahr um 66 Prozent gestiegene Anzahl von strafverdächtigen Minderjährigen vermerkt. „Jugendliche unter 14 Jahren machen sich den Umstand ihrer eigenen Strafunmündigkeit offenbar ganz bewußt zunutze. Während sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) noch jeder effektiven Gegenmaßnahme hartnäckig verschließt, haben andere europäische Länder hier längst Konsequenzen gezogen“, betonte die Bundestagsabgeordnete und verwies unter anderem auf die Schweiz, Schottland und Belgien, die das Alter der Strafmündigkeit auf zehn bis zwölf Jahre änderten. Die deutsche Strafmündigkeit ab 14 Jahren werde „den besorgniserregenden Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik in keiner Weise mehr gerecht“. Ende April hatte auch die Berliner CDU gefordert, die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre abzusenken – allerdings ohne Haftstrafen. „Mit Auflagen, Erziehungsmaßregeln und Jugendarrest gibt es vielfältige Möglichkeiten, auf Kinder und Familien einzuwirken, die dem Jugendamt nicht zur Verfügung stehen“, schrieb die Partei in einem Acht-Punkte-Plan. Vergangene Woche war bekanntgeworden, daß in der nordrhein-westfälischen Stadt Ahaus eine Jugendbande aktiv sein soll, die nach Polizeiangaben von einem Zwölfjährigen angeführt wird. Der Gruppe werden eine Reihe von Einbrüchen, Gewaltdelikten, Erpressungen, Sachbeschädigungen und Hausfriedensbrüchen vorgeworfen. (lb)