Zahl der Geburten sinkt auf Zehn-Jahres-Tief
BERLIN. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr so wenig Kinder geboren wie seit zehn Jahren nicht mehr. „Die Zahl der Geburten sank damit auf den niedrigsten Stand seit 2013“, teilte das Statistische Bundesamt vergangene Woche mit. Demnach kamen 2023 etwa 693.000 Kinder zur Welt, 2013 waren es 682.069. Damit setzt sich in der Bundesrepublik ein bereits länger zu beobachtender Trend durch. Im Vergleich zu 2022 sank die Zahl der Geburten um etwa 6,2 Prozent, 2022 war bereits ein Minus von 7,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Besonders Ostdeutschland ist vom Geburtenrückgang betroffen, hier lag die Zahl der Geburten mit etwa 78.300 um 9,2 Prozent niedriger als im Vorjahr. Die westdeutschen Bundesländer verzeichneten im selben Zeitraum lediglich 5,9 Prozent weniger Geburten. Auch die Zahl der Eheschließungen ging 2023 spürbar zurück. Mit insgesamt etwa 361.000 Trauungen gab es ein Minus von 7,6 Prozent. Auch gleichgeschlechtliche Paare gaben sich seltener das Ja-Wort als im Vorjahr. Waren es 2022 noch 10.043 Fälle, schrumpfte diese Zahl 2023 auf 9.200. (st)
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Bundesregierung: Gegen Scheinväter vorgehen
BERLIN. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um mißbräuchliche Anerkennungen von Vaterschaften wirksamer zu verhindern. „Wir schieben Täuschungen und Rechtsmißbrauch einen deutlichen Riegel vor“, sagte Faeser und wies zugleich darauf hin, daß Scheinvaterschaften ein beliebtes Mittel von Ausländern seien, um sich in Deutschland Aufenthaltsrechte zu erschleichen. Buschmann sprach von einer „skrupellosen Masche, um das Ausländerrecht zu umgehen“, die „unsere Sozialkassen jedes Jahr horrende Summen kostet“. Der Staat müsse gegen diesen Mißbrauch vorgehen. Bisherige Gesetze seien entweder verfassungswidrig oder nicht effektiv genug gewesen. Ausländerbehörden sollten die Mißbrauchskontrolle übernehmen. Aktuell werden Vaterschaften etwa von Notaren oder Jugendämtern beurkundet. Diese Stellen könnten mißbrauchsrelevante Information aber nur schwer ermitteln, betonten das Innen- und Justizministerium. Scheinvaterschaften werden deshalb häufig zu spät erkannt. Und: Nachträgliche Korrekturen sind nach geltendem Recht nicht möglich. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, die Mißbrauchskontrolle den Ausländerbehörden zu übertragen. Bei „Prüffällen“ soll deren Zustimmung die Voraussetzung dafür bilden, daß eine Vaterschaft anerkannt wird. Prüffälle sollen „grundsätzlich immer schon dann vorliegen“, wenn die Mutter des Kindes kein oder ein schwaches Aufenthaltsrecht besitzt und der Mann ein starkes Aufenthaltsrecht oder die deutsche Staatsbürgerschaft. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2021 hätten die Ausländerbehörden insgesamt 1.769 Verdachtsfälle für den Mißbrauch einer Vaterschaft bearbeitet, teilten die beiden Ministerien mit. Etwa 290 dieser Fälle seien als mißbräuchliche Vaterschaftsanerkennung eingestuft worden. Anfang April hatte bereits die AfD-Fraktion im Bundestag einen Gesetzesentwurf eingebracht, um Scheinvaterschaften wirksamer zu bekämpfen. Der Antrag war jedoch von den anderen Fraktionen abgelehnt worden. Faesers und Buschmanns Entwurf soll noch vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden. (dh)