CDU und SPD-Politiker sollen geschleust haben
DÜSSELDORF. Der frühere SPD-Geschäftsführer der Unterbezirke Heinsberg und Euskirchen, Jens Bröker, soll mit 300.000 Euro bestochen worden sein, um Aufenthaltsgenehmigungen für nach Deutschland geschleuste Chinesen auszustellen. Das hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigt. Zuvor hatte der Kölner Stadt-Anzeiger darüber berichtet. Bei einer aufsehenerregenden Razzia in acht Bundesländern waren am 17. April zehn mutmaßliche Mitglieder einer Schleuserbande festgenommen worden. Unter den Beschuldigten befinden sich neben Bröker auch zwei frühere CDU-Politiker. Darunter ist der langjährige Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Werner Stump. Er führt heute als Geschäftsführer eine Hotelgesellschaft. Im Visier sind 38 mutmaßliche Bandenmitglieder und 147 Menschen, die geschleust worden sein sollen. Zähle man später nachgeholte Familienmitglieder hinzu, gehe es um etwa 350 chinesische Staatsangehörige, so die Ermittler. Insgesamt sollen sie neun Millionen Euro für ihre Schleusung nach Deutschland bezahlt haben. Der SPD-Politiker, der zuletzt in leitender Funktion in der Kreisverwaltung Düren arbeitete, sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. (fh)
Landesregierung muß Vornamen nicht nennen
Bückeburg. Niedersachsens Landesregierung ist nicht verpflichtet, die Vornamen von19 deutschen Tatverdächtigen zu nennen, denen eine Beteiligung bei Silvesterkrawallen am Jahreswechsel von 2022 auf 2023 vorgeworfen wird. Zu dieser Entscheidung ist der Staatsgerichtshof des Landes in Bückeburg gekommen. Die Richter lehnten damit eine Klage des innenpolitischen Sprechers der AfD-Landtagsfraktion, Stephan Bothe, ab. Er hatte Rot-Grün in Hannover eine Verletzung der Auskunftspflicht vorgeworfen. Dies wiesen die Verfassungsrichter des Landes als unbegründet zurück. Die Landesregierung müsse den Abgeordneten „nach bestem Wisen unverzüglich und vollständig“ Auskunft erteilen. Sie brauche dem Auskunftsverlangen jedoch nicht zu entsprechen, „soweit zu befürchten ist, daß durch das Bekanntwerden von Tatsachen schutzwürdige Interessen Dritter verletzt werden“, heißt es im Urteil, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. In der vorvergangenen Silvesternacht war es an mehreren Orten in Niedersachsen zu Angriffen auf Einsatzkräfte gekommen. Die AfD vermutete, daß ein größerer Teil der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit über einen Migrationshintergrund verfügte. Dies legt erstaunlicherweise auch die Urteilsbegründung nahe. Denn darin heißt es: Seit der „sogenannten ‘Flüchtlingskrise’ und der Kölner Silvesternacht“ sei eine zunehmende Polarisierung in der Migrationsfrage festzustellen. „In diesem aufgeheizten politischen Klima müssen einzelne, namentlich identifizierte Personen, denen Ausschreitungen zur Last gelegt werden, welche von den Medien, aber etwa auch von der Partei des Antragstellers explizit mit einem Migrationshintergrund in Verbindung gebracht werden, ernstlich mit Repressalien physischer und psychischer Art rechnen.“ Nach Bothes Ansicht sei die Entscheidung zu respektieren, auch wenn er das Urteil „enttäuschend“ findet. „Wir brauchen eine offene und ehrliche Debatte, was in Sachen Integration bei uns schiefläuft“, dabei gehörten „alle Fakten auf den Tisch“. Bothe kritisierte zudem, die Auskunftsrechte der Abgeordneten seien gegenüber den Schutzrechten der Tatverdächtigen hintangestellt worden. Aus der Landesregierung hieß es laut NDR, man sehe durch das Urteil die eigene Rechtsauffassung „vollständig bestätigt“. (vo)