Grünes Licht für Beratung von Schwangeren
ROM. Der italienische Senat hat in der vergangenen Woche ein Gesetz verabschiedet, das Abtreibungsgegnern erlaubt, schwangere Frauen in öffentlich betriebenen Familienberatungsstellen aufzusuchen. Dabei handelt es sich um Organisationen wie „Pro Vita“, denen in der Vergangenheit der Zugang zu den Beratungsstellen teilweise verwehrt wurde, da man ihnen Militanz unterstellte. Die Abgeordnetenkammer hatte zuvor bereits grünes Licht für den Plan gegeben und damit heftige Kritik der Oppositionsparteien ausgelöst, die das Gesetz als Angriff auf die seit 1978 geltenden Abtreibungsrechte bezeichneten. Im traditionell katholischen Land ist das Thema hoch emotional. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2021 weigern sich mehr als 60 Prozent der Gynäkologen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, in einigen Regionen sogar bis zu 90 Prozent. Laut dem neuen Gesetz dürfen medizinisch nicht qualifizierte Gruppen die Frauen in medizinischen Einrichtungen und Beratungsstellen aufsuchen. An diesem Punkt entzündete sich auch ein Großteil der Kritik. „Auf jeden Fall haben sie nicht studiert. Sie haben keine Prüfungen abgelegt, um mit Frauen über Themen zu sprechen, für die es in der Beratungsstelle bereits hochqualifiziertes Personal gibt, das sich damit befaßt“, teilte eine Gynäkologen-Vereinigung mit. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni von den postfaschistischen Brüdern Italiens wies die Kritik an der Neuerung zurück. Es handele sich gar nicht um ein neues Gesetz, sondern lediglich um eine Ergänzung. In Italien wurde in den vergangenen Monaten die Zahl 194 zum Schlagwort für eine hitzige Debatte. Denn das sogenannte Gesetz 194 aus dem Jahr 1978 regelt die Schwangerschaftsabbrüche. Meloni bezeichnete die Kritik an der Gesetzesänderung als „Fake News“ und erinnerte daran, daß das Gesetz bereits Maßnahmen zur Verhinderung von Abtreibungen vorsieht. Dazu gehört auch die Beratung schwangerer Frauen über Alternativen. „Ich glaube, daß wir eine freie Entscheidung garantieren müssen. Ich glaube aber auch, daß man über alle notwendigen Informationen verfügen muß, um eine freie Entscheidung zu treffen. Das ist es, was das Gesetz 194 vorsieht, und ich denke, daß es richtig ist“, erklärte die Ministerpräsidentin. (chs)