AfD Bayern
Der bayerische Landtagsabgeordnete Daniel Halemba (AfD) will vorerst nicht mehr im Parlament auftreten und gibt seine Ämter in der Fraktion ab. Hintergrund sind neue Ermittlungen unter anderem wegen gemeinschaftlicher Nötigung und Sachbeschädigung. Mittlerweile hat der Landtag die Immunität des 22jährigen wieder aufgehoben. Zudem plant der AfD-Bundesvorstand ein Ausschlußverfahren gegen ihn. Halemba betonte in einer persönlichen Erklärung, der Verzicht auf seine Ämter beinhalte „kein Schuldeingeständnis“, sondern diene dem „Schutz der Fraktionsgemeinschaft“. Er sei überzeugt, sich nicht strafbar gemacht zu haben. Die Aufforderung durch den Landesparteitag, sein Abgeordneten-Mandat niederzulegen, hatte Halemba nicht befolgt.
www.afdbayern.de
AfD Saarbrücken
Bei den im Juni anstehenden Kommunalwahlen darf die AfD weder für den Saarbrücker Stadtrat noch zur Regionalversammlung der saarländischen Hauptstadt antreten. Der Grund: Die intern zerstrittene Partei hatte jeweils zwei unterschiedliche Listen eingereicht. Das ist aufgrund des Mehrfachbewerbungsverbots nicht zulässig, weshalb die Wahlausschüsse die Listen insgesamt für ungültig erklärt hatten. Beschwerden der AfD dagegen blieben erfolglos. Die Nichtzulassung erinnert an ähnliche Vorgänge in Bremen, wo die AfD wegen uneinheitlicher Wahllisten nicht zur Bürgerschaftswahl im vergangenen Jahr zugelassen wurde.
www.afd.saarland
Universität Köln
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Köln hat es abgelehnt, dem Staatsrechtler Ulrich Vosgerau wegen der „Correctiv“-Berichterstattung über ein angebliches Geheimtreffen in Potsdam den Status als Privatdozent zu entziehen. „Es gibt aus rechtlichen Gründen keinerlei Veranlassung, die Lehrbefugnis und damit den Status Privatdozent zu entziehen“, teilte die Hochschule mit. Vosgeraus Anwälte zeigten sich zufrieden. Ihr Mandant „erhielt in diesem Verfahren die Gelegenheit, darzulegen, was Gegenstand des Treffens war und was nicht“, teilte die Kanzlei von Ralf Höcker mit. „Er hatte damit die Möglichkeit, die durch die Correctiv-Berichterstattung entstandenen Irritationen und Fehlvorstellungen, die zum Teil durch die Anschlußberichterstattung in Medien verstärkt wurden, auszuräumen.“
www.uni-koeln.de