Zu: Politik der verbrannten Erde“ von Ulrich Clauß, JF 16/24
Erziehungsarbeit mißachtet
Ulrich Clauß gebührt hohe Anerkennung dafür, daß er deutlich den kläglichen Zustand unseres Sozialwesens schildert. Kurz vor dem Kollaps wollen Hubertus Heil und Lisa Paus noch raffen, was längst in alle Welt verteilt wurde. Mit dem Wort „Kindergrundsicherung“ soll trügerisch der Eindruck einer echten Verbesserung der finanziellen Lage von Familien erweckt werden. Daß diese seit Jahrzehnten im argen liegt, pfeifen die Spatzen längst von den Dächern. Den zahlreichen Familienverbänden geht es nicht um Bringschuld, Holschuld, Garantiebetrag und Zusatzbetrag, sondern darum, daß die jahrelange Erziehungsarbeit der Eltern bei der Rente nicht weiterhin mißachtet wird, wie dies seit 1957 mit dem Umlageverfahren der Fall ist. Es besteht noch immer ein Ungleichgewicht zwischen Jugendsicherung und Alterssicherung zum Nachteil von Eltern und Kindern, weil lückenlose Erwerbskarrieren deutlich mehr Rentenpunkte abwerfen als Familienkarrieren. Die Verbände sprechen von einer verfassungswidrigen Benachteiligung, ja von Enteignung der Eltern.
Dr. Johannes Resch, der Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V. folgert: „Der Koalitionsvertrag leistet keinen Beitrag zum Abbau der Familienfeindlichkeit in unserer Gesellschaft. Es bleibt bei der Diskriminierung der elterlichen Erziehungsarbeit gegenüber der Erwerbsarbeit, die für die zunehmende relative Verarmung der Familien verantwortlich ist. Auch ist nicht zu erwarten, daß sich der Geburtenrückgang als Folge der relativen Familienarmut bessert. So werden auch die Grundlagen unseres Alterssicherungssystems auf längere Sicht weiter zerstört.“
Diese Diskrepanz (Diskriminierung) aufzulösen in einem modernen Rentensystem, hätte Frau Paus schallenden Applaus eingebracht, denn alle vorherigen Regierungen drückten sich ignorant vor einer echten, familiengerechten Reform.
Bärbel Fischer, Leutkirch
Zur Rubrik „Zitate“: Annett Meiritz, JF 15/24
Der vergessene Kandidat
Dank für diese Bemerkung zur US-Präsidentschaftswahl. Was haben Ex-Präsident Trump und der gegenwärtige Biden gemeinsam? Beide sind geprägt durch zahlreiche Skandale, beide sind innerhalb ihrer Partei ohne ernstzunehmende Konkurrenten zur US-Präsidentschaftswahl nominiert worden, und bei beiden Widersachern handelt es sich um mediale Platzhirsche. Dazu kommen die moralischen Wertungen vieler Medien, welche Trump zu einem Dämon stilisieren und aus dem „netten senilen Biden“ einen Heilsbringer der Demokratie machen. Für eine sachliche Auseinandersetzung mit den jeweiligen Kandidaten scheint im Kampf zwischen „gut“ und „böse“ kein Platz zu sein, weshalb offenbar auch in den deutschen Leitmedien die Kandidatur von Robert F. Kennedy jr. ausgeblendet wird.
Dieser ist natürlich gegenüber den beiden politischen Schwergewichten ein glasklarer Underdog, aber keinesfalls ein Leichtgewicht oder zu unterschätzender Gegner. Bei Robert F. Kennedy jr. handelt es sich um einen Kandidaten mit ur-demokratischem Profil, welcher aber auch durch seine freiheitlichen Positionen konservative Wähler binden kann, wie es sein Engagement gegen Dr. Fauci und die autoritären Corona-Maßnahmen in den USA gezeigt haben.
Zudem haben immer mehr US-Bürger genug von dem Parteien-Establishment in Washington D.C., das von Biden maßgeblich repräsentiert wird und das von Trump nicht ausgetrocknet werden konnte. Vergangene US-Wahlen haben außerdem gezeigt, daß mit Bill Clinton und Barack Obama auch anfängliche Underdogs das Rennen ums Weiße Haus machen können. Auch Trump gewann 2016 als Underdog. Abzuwarten bleibt auch, wie sich Trumps Prozesse entwickeln und wie es um Bidens Gesundheitszustand bestellt ist. Die Wahl Kennedys könnte für jene eine Option sein, die weder Trump noch Biden im Amt sehen wollen.
Marcel Jacobs, Hamburg
Zur Meldung: „Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen ʻCorrectivʼ“, JF 15/24
Falsche Wirklichkeit erschaffen
Warum ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht? Hoffentlich hat es nicht damit zu tun, daß Herr Scholz und Frau Baerbock ihren Wahlkreis in Potsdam haben. „Correctiv“ mußte inzwischen einräumen, daß das Wort Deportation auf dem Treffen überhaupt nicht gefallen ist. Nichtsdestotrotz geistern die Falschbehauptungen weiterhin durch die Medien. Das ist unglaublich! Eine Aufarbeitung muß erfolgen. Es darf nicht sein, daß die Medien ohne Konsequenzen eine falsche Wirklichkeit schaffen.
Marieluise Fieger-Besdziek, Riegel a.K.
Zu: „Richtig, aber nicht so wichtig“ von Henning Hoffgaard, JF 15/24
Wieder ein deutscher Sonderweg
Von allen demokratischen Rechtsstaaten hält sich einzig Deutschland einen Verfassungsschutz – vorgeblich zum Schutz des Staates vor extremistischen Bestrebungen als Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und Demokratie. Aber wer eigentlich greift denn die Verfassung tatsächlich an? In Wirklichkeit richtet sich dessen Tätigkeit gegen die eigenen Bürger, gegen ungerecht Benachteiligte und Unzufriedene, Menschen mit begründeter abweichender, politisch unliebsamer Meinung, Kritiker der Regierungspolitik und insbesondere gegen eine nach demokratischen Wahlen in deutschen Parlamenten vertretene, die Pfründe der Altparteien gefährdende, unfair behandelte Partei, die AfD, sowie ein paar Spinner. Ein wirklich demokratischer Rechtsstaat benötigt keinen Verfassungsschutz, schon gar nicht einen, der sich – siehe AfD – völlig undemokratisch für parteipolitische Zwecke mißbrauchen läßt, und duldet an seiner Spitze keinen willfährigen Handlanger mit der Beißwut eines tollwütigen Bullterriers.
Ein gesunder, starker Staat begnügt sich mit einem unabhängigen, effektiven Staatsschutz und erlaubt sich eine integre Persönlichkeit als Präsidenten und verzichtet auf Weisungsbefugnis gegenüber seinen Staatsanwälten. Vor allem aber gehört ein solcher Staatsschutz jeglicher Einflußnahmemöglichkeit durch Politiker, Parteien und Regierungen entzogen und vorzugsweise dem BVerfG zugeordnet.
Henning Sachs, Kiel
Zu: „Ein Konsens dankt ab“ von Thorsten Hinz, JF 15/24
Über das Ziel hinausgeschossen
Ich schätze die Beiträge und Artikel von Thorsten Hinz in der JUNGEN FREIHEIT. Doch dieses Mal ist er übers Ziel hinausgeschossen. Benjamin Netanjahu – wenn auch rhetorisch geschickt formuliert – als Kriegsverbrecher zu bezeichnen, ist schon sehr dreist. Worauf eigentlich bezieht sich dieser Vorwurf? Auf den versehentlichen Beschuß der ausländischen Helfer? Oder auf die Aussage des brasilianischen Präsidenten, der 12,3 Millionen palästinensischer Kinder betrauert (bei zwei Millionen Einwohnern)? Hat Thorsten Hinz auch den amerikanischen Präsidenten als Kriegsverbrecher bezeichnet, als in Afghanistan Helfer und Kinder getroffen wurden? Wenn amerikanische Truppen die Falschen treffen, so nennt man das „Kollateralschäden“ – passiert den Israel Defense Forces das, dann handelt es sich um Kriegsverbrechen. Bei unseren aktuellen Politikern und deren Journaille sind doppelte Standards üblich – jetzt auch in der JF?
Von welcher Armee auf derWelt wird verlangt, daß sie die Feinde mit Wasser, Nahrung und Elektrizität versorgt und daß sie Fluchtwege für die Zivilisten schafft und diese auch noch gegen die feindliche Armee beschützt? Nicht einmal vom bösen Putin wird so etwas verlangt. Wie soll man denn gegen eine Armee kämpfen, die sich zivil kleidet (was für sich genommen schon ein Kriegsverbrechen ist); gegen eine Armee die aus Schulen und Krankenhäusern heraus agiert? Gegen eine Armee, die sich als Rotkreuzhelfer (Roter Halbmond) tarnt und mit Krankenwagen fährt? Und trotzdem gibt es weit weniger zivile Opfer als in jedem anderen Häuserkampf. Thorsten Hinz sollte sich doch einmal gründlich über den Krieg in Israel informieren und eventuell seine Quellen auf Glaubwürdigkeit überprüfen.
Christoph Sattler, Freudenberg
Wegweisender Ansatz
Der JF ist es mit dem Beitrag gelungen, aus dem gegenseitigen Beschuldigungswettbewerb von Links und Rechts, wo die wirklichen Antisemiten zu suchen sind, auszuscheren und angesichts des Grauens im Nahen Osten nach Möglichkeiten eines verantwortungsvollen Denkens zu suchen, das der Situation und den Menschen dort gerecht werden könnte. Deutschland kann wohl nicht viel zur Lösung der Probleme beitragen, aber die Bequemlichkeit, uns stets hinter unserer historischen Schuld zu verstecken und reflexartig eingeübte Phrasen vorzubringen, nimmt uns keiner mehr ab. Es braucht wenigstens den Versuch, in der Analyse konkret und differenziert auf die komplexe, tragische Situation der Gegenwart im Nahen Osten schauen – auf die besondere Gefährdung Israels, gleichzeitig auf das lange Unrecht an den Palästinensern, auf die Historie der dortigen Situation, auf das große Leid. Notwendig ist eine Diskussion frei von ständigen Verdächtigungen. Dieser Beitrag ist dazu ein wegweisender Ansatz.
Dr. Rickmann Michel, Sassnitz
Zu: „Wrackteile auf dem Acker“ von Paul Leonhard, JF 15/24
Bis heute kein Entsorgungskonzept
Die Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) bringt nicht nur die Gefahr von brennenden WKAs mit sich – das kommt vor –, es geht vorrangig um die Entsorgung der riesigen Stahlbetonfundamente und der kunststoffummantelten Balsaholz-Rotorblätter! Dafür werden pro WKA 100 Balsaholzbäume in Kolumbien und Ecuador gefällt. Gemäß den Pachtverträgen mit den Betreibern beträgt das Laufzeitende der Windkraftanlagen 20 bis 25 Jahre. Danach ist die Kommune bzw. der Steuerzahler in der Verantwortung. Zwar ist in den Verträgen der Abbruch und die Entsorgung „kalkuliert“, doch in ganz Europa, selbst weltweit, gibt es bis heute kein Entsorgungskonzept.
Vermutlich würden sich die Herstellungskosten der Windkraftanlagen von 7 bis 10 Millionen Euro pro WKA verdoppeln. Der Vorschlag der Betreiber, die Fundamente zu schreddern und im Straßenbau zu verwenden, ist wegen des hohen Stahlanteils Unsinn. Das gilt auch für das Balsaholz–Kunststoffgemisch der Rotorblätter. Alles Sondermüll! Die riesigen Betonfundamente (4.000 Tonnen Beton, 100 Tonnen Baustahl pro WKA) werden einfach mit einem Meter Erdreich überdeckt, die Rotorblätter eingegraben. Das alles ist mit Fotos dokumentiert, doch unsere Medien schweigen, und besonders die Grünen. In Europa kommen jährlich 3.800 WKAs mit ihren Fundamenten und den 10.000 Rotorblättern an ihr Lebensdauerende. Über all diesem Wahnsinn wächst langsam „Gras“, denn Eingraben geht schnell. Mir stellt sich auch die Frage, wer renaturiert nach 25 Jahren die Zufahrtsstraßen, die Forstwege und die Aufforstungen? Antwort: Die Steuerzahler!
Erwähnen möchte ich das Töten der Vögel, der Fledermäuse und der Insekten. Bei Veranstaltungen „Pro Windrad“ wird auch dieses Thema verharmlost. Nachweislich werden in Deutschland jährlich mit den 28.600 Windrädern 1.200 Tonnen Insekten (JF) getötet, was sich übrigens auch auf unseren Vogelbestand längst ausgewirkt hat. Mein Vorschlag: Man sollte die WKAs großflächig über einen längeren Zeitraum einzäunen, damit man den gedeckten Tisch für Füchse etc. verhindern und die toten Vögel besser zählen kann.
Schlußbemerkung: Auch die Anzahl von 50.000 oder 100.000 WKAs in Deutschland wird unsere abgeschalteten Atomkraftwerke niemals ersetzen können. Übrigens, Frankreichs Justiz hat gerade vorläufig den Bau von Windkraftanlagen als unzulässig erklärt. Auf den Rückbau eines Tages in Frankreich und in Deutschland bin ich gespannt.
Bodo Bühnemann, Fürstenfeldbruck
Zu: „Abriß fürs Klima“ von Marc Schmidt, JF 14/24
Zeit für eine Sammelklage
Nicht zuletzt mit dem Heizungsgesetz der Ampelregierung wird unsere Energiesicherheit aufs Spiel gesetzt. Keiner sagt laut etwas dagegen, ja keiner macht den Mund auf, und ich vermisse hier die Leute, die in Scharen auf die Straße gehen. Was denkt sich der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck? Sollen wir am Ende alle erfrieren? Energie und Heizen sind Grundrechte, und die können uns nicht so einfach weggenommen werden. Ich hoffe, daß es Juristen gibt, die dagegen klagen. Einer Sammelklage würde ich mich wohl anschließen.
Thomas Weis, via e-Mail